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Messerführungsverbot in Österreich..

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Tiffy:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 08:10 ---Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
--- End quote ---
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-954252

Faunus:
Alles jammert, dass die "Bürokratie" mit seinen Gesetzen, Verordnungen,etc. inzwischen völlig ausufert und dann streicht man das "Schwarzfahren"  aus dem Strafgesetzbuch und schon finden sich Argumente, dass "es nicht gut ist oder merkwürdig ist oder was auch immer ist, weil..."

*Ironie-on* Anstatt das zu streichen, hätte die Regierung das Täterprofil der Plastiktüten-in-den-Biomüll-Entsorger im Strafgesetzbuch schaffen sollen. Die machen das immer wieder und da gehört schon nach dem 20x eine Gefängnisstrafe verhängt.*Ironie-off*

Außerdem ist Schwarzfahren teurer als das D-Ticket, macht also keinen Sinn mehr ;)

Faunus:
Aber natürlich können neue Gesetze geschaffen werden... für was genau soll eigentlich so ein "Messerverbot" gut sein?
Ich darf daran erinnern, dass Minderjährige in D schon mit Schusswaffen getötet haben. Minderjährige dürfen aber nicht mit Schusswaffen auf der Straße rumlaufen  - Normalbürger übrigens auch nicht und trotzdem passiert es.

Aber der Normalbürger soll u.U. wegen irgendwelcher Clowns, die den Unterschied zw. Symptom und Ursache nicht verstehen und mit Showeffekten à la Trump agieren ein Bußgeld für das mitgetragene Taschenmesser löhnen müssen (jaja, "sollen" u.U.  ausgenommen werden oder mit Klingen bis 5 cm zulässig sein oder, oder, oder....)

MoinMoin:

--- Zitat von: Tiffy am 18.07.2024 10:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 08:10 ---Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
--- End quote ---
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-954252

--- End quote ---
Ok, also bisher keine Änderung bei der Strafbarkeit der Erschleichung von Leistungen oder der Sanktionierung durch Hausverbot, sondern nur das Gerede darüber, ob man immer eine strafbare Handlung macht, wenn man schwarzfährt, oder ob man es zunächst nur beim Zivilrecht belässt (und dann die wiederkehrende Täter via Hausverbot etc. zur Strafbarkeit erhebt).

Gepaart mit dem blalba, dass, wenn der önv billiger wäre, es sich die Leute auch leisten könnten und die armen Menschen mit dem 265a in die Kriminalität gedrückt werden.

Tiffy:
Du glaubst ernsthaft, dass es hier um die vorgeschobenen armen Menschen und Obdachlosen geht, die notgedrungen schwarzfahren und die man nicht kriminalisieren möchte? Dann glaubst Du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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