Autor Thema: Messerführungsverbot in Österreich..  (Read 11933 times)

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #60 am: 18.07.2024 15:11 »
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.


Wenn schon, denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #61 am: 18.07.2024 15:12 »
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #62 am: 18.07.2024 15:14 »
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)


Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.


Wenn schon, denn schon:

Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen.  Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.

Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...



Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!

Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.

In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #63 am: 18.07.2024 16:00 »
In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Wesentlich effektiver als eine Messerführungsverbot wäre es also ein Verbot der Berichterstattung über Messerstechervorfälle zu erwirken, dann würde sich definitiv schneller und dauerhafter deine Wahrnehmung ändern.

Und wer weiß, vielleicht würde es dann auch weniger Nachahmer geben und objektiv die Anzahl der Messerstechervorfälle ändern.


MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #64 am: 18.07.2024 16:02 »
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, Entschuldigung.
Für deinen Aussetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett
Das nennt man Echo
und Faunus hat dich doch sehr freundlich in deinem Irrtum belehrt, was sehr nett von ihm war.

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #65 am: 18.07.2024 16:06 »
In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Wesentlich effektiver als eine Messerführungsverbot wäre es also ein Verbot der Berichterstattung über Messerstechervorfälle zu erwirken, dann würde sich definitiv schneller und dauerhafter deine Wahrnehmung ändern.

Und wer weiß, vielleicht würde es dann auch weniger Nachahmer geben und objektiv die Anzahl der Messerstechervorfälle ändern.

Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #66 am: 18.07.2024 16:07 »
Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, Entschuldigung.
Für deinen Aussetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)

Das war übrigens nicht sonderlich nett
Das nennt man Echo
und Faunus hat dich doch sehr freundlich in deinem Irrtum belehrt, was sehr nett von ihm war.

Dlann belehre mich bitte in meinem Irrtum!

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #67 am: 18.07.2024 16:12 »
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #68 am: 18.07.2024 16:15 »
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.

DU hast doch zwei Posts weiter oben selbst geschrieben, dass es eine Steigerung gibt..?! Und MIR empfohlen andere Quellen heranzuziehen, frei nach dem Motto: beschäftigt man sich nicht mit dem Problem, gibt es das Problem auch nicht.

Btw ist Deine überhebliche Art hier gerade unangebracht.

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #69 am: 18.07.2024 16:50 »
Also das ist jetzt quatsch was Du schreibst..
Das du ein Problem mit Selbstreflexion zu haben scheinst, wird dadurch deutlich, dass du von deiner Wahrnehmung schreibst und ich dir etwas satirisch darlege, wie man dein Gefühlsproblem leichter beheben könnte.

Zur Info und zur Objektivierung, das BKA geht davon aus, dass ab 2024 valide Daten zu Messerangriffen geben wird, vorher war es in der Erfassung uneinheitlich.

DU hast doch zwei Posts weiter oben selbst geschrieben, dass es eine Steigerung gibt..?! Und MIR empfohlen andere Quellen heranzuziehen, frei nach dem Motto: beschäftigt man sich nicht mit dem Problem, gibt es das Problem auch nicht.

Btw ist Deine überhebliche Art hier gerade unangebracht.
Das ist halt das Echo von deiner naive Denkweise, dass das Problem sich ändern würde, wenn man 12 statt 6 Monate Knast für die Körperverletzung mit einem Messer ausrufen würde, als ob das von dir sogenannte Klientel (welches es auch immer ist, denn darüber weiß ich nichts, du vielleicht?) dadurch sich im verhalten ändert.
und sorry wenn du den ironischen/satirischen Unterton bzgl. des Berichterstattungsverbotes nicht verstehst.

Und dass sich das Problem ändern wird, wenn wir ein Messerführungsverbot hätten.

Außerdem habe ich doch deutlich dargelegt, dass es derzeitig keine verlässliche Zahlen für die letzten Jahre gibt. Also wie kommst du darauf, dass ich von einer dauerhaften Steigerung spreche?

So dass es einfach deine Wahrnehmung ist, die dich fühlen lässt, dass wir hier ein solche dauerhafte Steigerung haben, so dass wir uns diesem Problem stärker annehmen müssten.

Gefühlt bekomme ich mit, dass wesentlich mehr Berichte in Film Funk und Fernsehen kommen, die Messerattacke als Headline haben, primär und gerne, wenn da ein Migrationshintergrund bei ist.

Ob und in welcher Form die knapp 9000 aktuell verzeichneten Messerattacken eine dauerhafte Veränderung in der Gefährdungssituation der Bürger darstellt, vermag ich aber nicht überblicken.
und halte solche Aktionen wie Messerführungsverbot, Messerattacke = Verbrechen etc. für nichts weiter als hektischer populistischer Wahrnehmungsberuhigungstropfen Unsinn.

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #70 am: 18.07.2024 17:10 »
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #71 am: 18.07.2024 18:08 »

(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)
Falls du mir damit was mitteilen möchtest, so hast du mir nur mitgeteilt, dass ich für dich Satzzusammenhänge deutlicher schreiben muss.

Hier nochmal für dich ohne die Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und markiert:
Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)

Und in einem Satz zusammengefasst, damit es verständlicher ist:

Ich kann nicht beurteilen, ob wir derzeitig eine objektive dauerhafte Steigerung bei den Messerattacken haben.

Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammenhängt.

Mir ist allerdings immer noch unklar, warum eine Steigerung des Mindeststrafmaßes von 6 auf 12 Gefängnis oder eine Führungsverbot etwas bei den aktuellen Messerattacken bewirken sollte.
Insbesondere, da mir unklar ist, welcher Natur diese sind und wo wie und warum sie sich mehrheitliche abspielen
Sind es Affekthandlungen/geplante Handlungen/Krankheitsbedingte Handlungen
oder was die Motive sind
geplanter Mord, Eifersucht, Hass auf andere, einen auf Macker machen, häusliche Gewalt, Raub

Und solange kann ich auf diese Frage:
Spräche da bei uns was dagegen..?
Nur antworten:
Nein. Da spräche bei uns nichts dagegen.

Aber es spräche zunächst auch nichts dafür.

Außer um die subjektiven Wahrnehmungen und die Gefühle einiger Menschen mit Aktivismusbaldrian zu  beruhigen.

Wenn man bedenkt, dass wir rund 430.000 vorsätzliche einfache Körperverletzungen aktenkundig haben und ~214 Tausend Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität (davon ~155T gefährliche und schwere Kv) verzeichnet wurden, also mutmaßlich das Messer in Rund 4-5% mit im Spiel war.
Da fragt man sich ob die Messerattackenberichterstattung auch 4-5% der Berichterstattung über Gewaltdelikte ausmacht.


BAT

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #72 am: 18.07.2024 18:10 »
Wir haben heute 19 Langwaffen konfisziert, bei einer Person.

Gruß vom Land, ihr Stadtluschen ;)

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #73 am: 18.07.2024 18:16 »
Wir haben heute 19 Langwaffen konfisziert, bei einer Person.
Na, der wäre auch ohne Messerführungsverbot auf dem Marktplatz auffällig geworden.


sofern kein Karneval ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #74 am: 18.07.2024 19:52 »
War es der Highlander? ;)