Autor Thema: Messerführungsverbot in Österreich..  (Read 11938 times)

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #90 am: 24.07.2024 14:57 »
Rasseliste hat zwei wesentliche Schwierigkeiten:
- Es kommt nicht auf den Hund (und seine Rasse) an, sondern auf den Besitzer, ob der Hund gefährlich ist.
- Die wenigsten Hunde agieren agressiv, sondern reagieren allenfalls so
- Viele Mischlinge fallen nicht in irgendwelche Rasse-Kagegorien


Es kommt nicht auf den Täter an, sondern auf seine Eltern.
Die wenigsten sind agressiv, nur die Umstände lassen sie es werden.
Viele Täter haben mulitple negative Erfahrungen.

Wir dürfen nicht nur Entschuldigungen für Verhalten suchen, sondern weit mehr auf eine Bringschuld, zur Not auch der Familie, setzen. Und Erziehung durch schnelle und harte Strafen ist in einigen Fällen die Beste.

Falls meine Aussage missverständlich ist - ich spreche von Hunden. Und für deren Verhalten ist nunmal der Besitzer verantwortlich, bzw. in der Pflicht, unerwünschtes Verhalten zu unterbinden.
Das Verhalten des Hundes ist somit dem Besitzer zuzurechnen, zivilrechtlich allemal.

BAT

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #91 am: 24.07.2024 15:17 »
Dann sag das mal den Bundesländern mit Rasseliste oder dem UK, welches gerade die XL Bullys verbietet.

Man muss sich als Gesellschaft schützen und nicht immer Ausreden für Gefährder finden.

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #92 am: 24.07.2024 15:28 »
Dann sag das mal den Bundesländern mit Rasseliste oder dem UK, welches gerade die XL Bullys verbietet.

Man muss sich als Gesellschaft schützen und nicht immer Ausreden für Gefährder finden.

Letzteres sehe ich auch so. Rasselisten sind dafür nur kein probates Mittel, da es nicht an der Ursache ansetzt und auch keine passende Wirkung entfaltet.
Im Gegensatz zu einer Schusswaffe, die immer gefährlich ist, sind es Hunde in der Regel nicht.

Man kann jeden Hund so abrichten, dass er gefährlich wird. Der Gefährder ist hier der Mensch.

BAT

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #93 am: 24.07.2024 15:37 »
Kann man evtl. auch jeden Serval so abrichten, dass er zutraulich ist?

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #94 am: 24.07.2024 16:05 »
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Das ist wiederum eine Annahme, die du triffst und die genauso zutreffen oder nicht zutreffen kann, wie das Gegenteil.
Ich sehe das Verbot ein Messer zu führen als den notwendigen Anfang einer gesellschaftlichen Debatte, die klarstellt, dass das FÜHREN (nicht das Transportieren) von Messern als Waffe, nicht gewollt und akzeptiert ist. Damit kann man dann auch sinnvoll Aufklärung an Schulen und Brennpunkten starten. Dass das nicht direkt fruchtet ist anzunehmen - aber recht schnell kommt die erste Generation, für die das Führen eines Messers genauso selbstverständlich verboten ist wie das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Schusswaffe. Und natürlich wird es trotzdem Menschen geben, die das trotzdem tun :-)

Was aber ein Verbot des Führens von Messern definitiv nicht verhindert sind Attentate mit Messern, Messer als Tatwerkzeuge von Kriminellen oder Messereinsatz bei häuslicher Gewalt. Den Anspruch hätte man aber auch garnicht.
Ich verstehe: du bist der Meinung, dass man erst ein weiteres oder konkretisierendes Gesetz benötigt, damit man eine gesellschaftliche Debatte führt und damit man eine Aufklärung in den Schulen durchführt.

Die bestehende Gesetzgebung, dass man nicht alles mit sich rumtragen darf, reicht deiner Meinung nach nicht, um eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.

Und nur wenn man ein noch weiteres konkretisierendes Gesetz hat, dann kann man erfolgreich den Menschen klar machen, dass es eine Scheiß Idee ist, mit einem Messer o.ä., dass als Waffe dienen kann, durch die Gegend zu rennen.

Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #95 am: 24.07.2024 16:10 »
Aber sollte man nicht auch die Menschen darauf hinweisen, dass ein entsprechendes Gesetz höchstwahrscheinlich keine signifikante Änderung in der gefühlten und tatsächlichen Bedrohungslage zur Folge haben wird.

Das ist wiederum eine Annahme, die du triffst und die genauso zutreffen oder nicht zutreffen kann, wie das Gegenteil.
Ich sehe das Verbot ein Messer zu führen als den notwendigen Anfang einer gesellschaftlichen Debatte, die klarstellt, dass das FÜHREN (nicht das Transportieren) von Messern als Waffe, nicht gewollt und akzeptiert ist. Damit kann man dann auch sinnvoll Aufklärung an Schulen und Brennpunkten starten. Dass das nicht direkt fruchtet ist anzunehmen - aber recht schnell kommt die erste Generation, für die das Führen eines Messers genauso selbstverständlich verboten ist wie das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Schusswaffe. Und natürlich wird es trotzdem Menschen geben, die das trotzdem tun :-)

Was aber ein Verbot des Führens von Messern definitiv nicht verhindert sind Attentate mit Messern, Messer als Tatwerkzeuge von Kriminellen oder Messereinsatz bei häuslicher Gewalt. Den Anspruch hätte man aber auch garnicht.
Ich verstehe: du bist der Meinung, dass man erst ein weiteres oder konkretisierendes Gesetz benötigt, damit man eine gesellschaftliche Debatte führt und damit man eine Aufklärung in den Schulen durchführt.

Die bestehende Gesetzgebung, dass man nicht alles mit sich rumtragen darf, reicht deiner Meinung nach nicht, um eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.

Und nur wenn man ein noch weiteres konkretisierendes Gesetz hat, dann kann man erfolgreich den Menschen klar machen, dass es eine Scheiß Idee ist, mit einem Messer o.ä., dass als Waffe dienen kann, durch die Gegend zu rennen.

Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Ehrlich gesagt bin ich mir gerade nicht ganz sicher, welcher weitergehender Maßnahmen es bedarf, mir wurde durch das Zitat aus dem Waffengesetz meine Wissenslücke deutlich.

Wenn es klar ist, dass man kein Messer führen darf, was das WaffG definiert, dann bedarf es allenfalls passender Kontrollen. Wobei dann aber "Waffenverbotszonen" aus meiner Sicht auch sinnlos wären.

Kurzum: Das Führen von Messern hat in unserer Gesellschaft kein Platz, insbesondere wenn diese Messer nur als Waffen genutzt werden können.

Sollte das schon unter das Waffengesetz fallen - wunderbar, dann brauchts nur entsprechende Kontrollen. Falls nicht, wäre das Waffengesetz bzw. die Anlage dazu entsprechend nachzuschärfen.

In jedem Falle wäre aber das Ziel:

eine entsprechende Diskussion mit den betroffenen Menschen zu führen und den Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass es in Deutschland eine Scheiß Idee ist und nicht zu unserer Vorstellung von vernünftigen Mitmenschen gehört mit sowas rumzurennen.

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #96 am: 24.07.2024 16:11 »
Kann man evtl. auch jeden Serval so abrichten, dass er zutraulich ist?

Ich sprach von Hunden und deren Besitzern.

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #97 am: 24.07.2024 16:22 »
Wenn es klar ist, dass man kein Messer führen darf, was das WaffG definiert, dann bedarf es allenfalls passender Kontrollen. Wobei dann aber "Waffenverbotszonen" aus meiner Sicht auch sinnlos wären.

Kurzum: Das Führen von Messern hat in unserer Gesellschaft kein Platz, insbesondere wenn diese Messer nur als Waffen genutzt werden können.

Sollte das schon unter das Waffengesetz fallen - wunderbar, dann brauchts nur entsprechende Kontrollen. Falls nicht, wäre das Waffengesetz bzw. die Anlage dazu entsprechend nachzuschärfen.
Ich würde ganz im Sinne von Warnstreik sagen,
es Bedarf ein stärkerer Hinweis und Aufklärung seitens der Polizei und der Presse, dass dieses dämliche rumtragen von Messern (egal ob verboten oder noch gerade noch erlaubt) hier nichts zu suchen hat.
Also das Schweizertaschenmesser oder ein Obst/Küchenmesser zum Apfelschälen ist bei uns ok.
Alles andere ist gesellschaftlich (egal ob erlaubt) zu ächten!

Dass sollte mal stärker in den Reißerischen Presseberichten Erstattung einfließen und auch so dargestellt werden!
Das da jemand illegal mit einem Brotmesser (klinge schon zu lang) durch die Gegend gelaufen ist und dann auch noch jemand verletzt hat.

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #98 am: 24.07.2024 16:29 »
Dass sollte mal stärker in den Reißerischen Presseberichten Erstattung einfließen und auch so dargestellt werden!
Das da jemand illegal mit einem Brotmesser (klinge schon zu lang) durch die Gegend gelaufen ist und dann auch noch jemand verletzt hat.

Jupp!

Zumal zwischen Tansportieren und Führen auch noch ein himmelweiter Unterschied ist.

Paul Stanley

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #99 am: 24.07.2024 16:31 »
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Warnstreik

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #100 am: 24.07.2024 16:36 »
Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Da erinnere ich mich zurück und halte dagegen: Nein, kannst du nicht. Wenn etwas erlaubt ist aber nicht gewollt, hören dir die Leute schlicht nicht zu, vor allem Heranwachsende.
Gedankenspiel: Schreckschusspistolen sind nicht mehr verboten, es wird nur noch (aber deutlicher) aufgeklärt. Was glaubst du: Gibt es danach mehr oder weniger Schreckschusspistolen, die mit sich geführt werden?

Am Ende ists aber egal - wir drehen uns im Kreis. Bei den Hunden ist es ähnlich: du kannst natürlich jeden Hund zu einer Kampfmaschine machen, aber Kangals, XXL-Bullys oder Stafford Terrier sind viel eher prädestiniert. Es gibt schlicht keinen Grund sich so ein Kampfbiest anzuschaffen, außer man will ein Kampfbiest haben. Sonst tut es auch der Cocker oder der Labrador. Sieht halt nicht so gefährlich aus ;-)

Warnstreik

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #101 am: 24.07.2024 16:38 »
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Soziale Teilhabe mit Raubmord zu vergleich ist aber schon arger Unfug, oder?

MoinMoin

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« Antwort #102 am: 24.07.2024 16:58 »
Nun denn, ich glaube halt, dieses alles könnte man auch ohne einem konkreten, weiterführendem Messerführungsverbot, welches über die bestehenden Verbote hinausgeht, machen.

Da erinnere ich mich zurück und halte dagegen: Nein, kannst du nicht. Wenn etwas erlaubt ist aber nicht gewollt, hören dir die Leute schlicht nicht zu, vor allem Heranwachsende.
Sicher, aber wie viele Heranwachsende wissen denn, was alles jetzt schon verboten ist?
Und man könnte sie zunächst mal darüber aufklären.

Ein Messer mit 12cm Klinge ist doch jetzt schon verboten (also da ist ein Brotmesser schon schnell mal dabei) .....
und die von dir genannte Faustwaffe ebenfalls, auch wenn die Klinge unter 12cm ist, so zumindest mein Wissensstand.

Paul Stanley

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #103 am: 24.07.2024 18:05 »
"Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Interessanter Ansatz. Fortführend wird jeder Raubmord zur Normleistung, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Täter, so zu alimentierern, dass sein Motiv der "Bereicherung durch Güter Dritter" nicht mehr entsehen muss.

Soziale Teilhabe mit Raubmord zu vergleich ist aber schon arger Unfug, oder?

Nun, hier scheint die Ideologie und die daraus abgeleitete Rechtssprechung deutlich zu sein.

Soziale Teilhabe: Darf ich Ihre teure Jacke stehlen, damit ich "soziale Teilhabe" erfahren darf?
Mein Sohn hätte gern einen größeren Wagen; her mit Ihrem!
Oder das Kino stürmen und dabei Ticketpreise sind kapitalistische Scweine-Politik schreien.
Bei Rewe stehlen, ....
...
Liebe Grüße!

BAT

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #104 am: 24.07.2024 20:06 »

Am Ende ists aber egal - wir drehen uns im Kreis. Bei den Hunden ist es ähnlich: du kannst natürlich jeden Hund zu einer Kampfmaschine machen, aber Kangals, XXL-Bullys oder Stafford Terrier sind viel eher prädestiniert. Es gibt schlicht keinen Grund sich so ein Kampfbiest anzuschaffen, außer man will ein Kampfbiest haben. Sonst tut es auch der Cocker oder der Labrador. Sieht halt nicht so gefährlich aus ;-)

Na, dass ich die Altlinken noch mal zustimmen muss. Chapeau!