Autor Thema: Messerführungsverbot in Österreich..  (Read 13577 times)

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #120 am: 25.07.2024 13:00 »
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #121 am: 25.07.2024 13:34 »
 :-[
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!


Das ist aber nicht am einfachsten, sondern die allerschwierigste überhaupt!
Och immer diese Umsetzungsprobleme, ich dachte wir wären hir im Thread bei den einfachen Lösungen?

Faunus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #122 am: 25.07.2024 16:35 »
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #123 am: 25.07.2024 17:05 »
aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?
nein weder aktuell noch in Zukunft, denn du wist sie ja nicht griffbereit mit dir rumtragen, sondern in deinem Rucksack fein eingepackt.
Das ist und bleibt selbst im Ösi System erlaubt.

Organisator

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #124 am: 25.07.2024 17:06 »
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

Spricht denn die potentielle Neuerung vom Transport oder vom Führen (also griffbereit haben)?

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #125 am: 26.07.2024 06:48 »
Am einfachsten wäre es eigentlich den Menschen zu verbieten!
Hätte da einen Verbesserungsvorschlag:
Am einfachsten wäre es eigentlich den aggressiven und den dummen Menschen zu verbieten!
Zitat
Da steckt ein Potential drin... hätte für die allermeisten nicht-menschlichen Lebewesen nur Vorteile - o.k. der Chihuahua würde wahrscheinlich evolutionsbedingt aussterben.

Doch nicht Scherz beiseite  :P
ok, dann wäre der Chihuahua auch vom Aussterben betroht.

oder einfach Kriminalität verbieten - damit schließt sich der Kreis zu Ausgangsfrage

Aber die ist doch verboten.
Scheint nix zu nützen,

aber ich bin dann nach "Umsetzung der Aiusgangsidee" kriminell, weil ich mein Fleisch- und mein Ausbeinmesser zur Kochsession mit Freunden in Ihrer Küche mitbringe, oder soll ich mich dann von Scotti mit den beiden Messern von meiner Küche in die Küche meiner Freunde beamen lassen?

Wie machen das eigentlich Köche mit Ihren "persönlichen" Werkzeug und dessen Transport zum Nutzungsort? Lauter potentielle Straftäter und Messerattacken-Täter! Was machen eigentlich die ganzen Camper? 

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass die Tragweite des Gesetzesentwurfs nicht so ganz angekommen ist.

Ich hatte doch im Post 1 den Artikel verlinkt.. Da steht doch was zum Thema TRANSPORT drin..

Unser derzeitiges WaffG verbietet bei bestimmten Gegenständen derzeit das FÜHREN, z.B. Teleskopschlagstöcke, verbietet aber nicht den Erwerb, Besitz zu Hause und den Transport..

Ich denke es sollte klar sein auf welches Klientel so ein Verbot abzielt und es Außnahmen geben wird/würde (Köche, Angler, Rettungsdienst etc.). Ich verstehe ehrlich gesagt nicht diese ganzen "und was wäre wenn..?"-Kommentare. Typisch deutsches Klein-Klein..

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #126 am: 26.07.2024 06:59 »
Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.


NelsonMuntz

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #127 am: 26.07.2024 10:19 »
Der "Gewinn" ist nur ein gefühlter. Gefährliche Menschen bleiben gefährlich und setzten sich über Verbote hinweg. Daneben würde es aber Kolateralschäden geben, wenn Leute ohne böse Intention z.B. durch unsachgemäßen Transport der Strafverfolgung zugeführt werden. Im UK hat es auch schon Verurteilungen wegen des Führens von schwertähnlichen Spielzeugen gegeben.

Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ... und wenn wir schon auf diesem Niveau operieren: Was ist eigentlich mit Gucci-Cap und dem "Tornado-Kick"? ;)

Final ist die Teilnahme am Straßenverkehr eine weitaus größere Bedrohung als die diskutierte "Messer-Lage".

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #128 am: 26.07.2024 13:09 »
Die Adressierung einer "gewissen Klientel" zeugt wiederum von dem Bedürfnis, bestimmte Vorurteile pflegen und in einer größeren Breite in der Bevölkerung manifestieren zu wollen. ...

Du unterstellst mir, dass ich das in eine bestimmte Richtung lenken möchte. Den Schuh ziehe ich mir nicht an, da ich bei dem "gewissen Klientel" zu ziemlich alles an Beknackten meine und eben nicht den Tim Mälzer mit seinen Küchenmessern.

Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.

Es wurden in der Vergangenheit auch andere "gefährliche Gegenstände" verboten, bspw. Butterfly-Messer, Springmesser, Faustmesser..

Faunus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #129 am: 26.07.2024 13:13 »
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #130 am: 26.07.2024 13:14 »
Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.

Bei einem Führungsverbot darf das Messer nicht geführt werden. Würde das dann unerlaubte Führen, aus welchem Grund auch immer, polizeilich festgestellt werden, wäre es weg. Und Tim Mälzer würde die Tasche mit den Küchenmessern sicherlich nicht abgenommen werden. Soviel gesunder Menschenverstand darf wohl bei allen Beteiligten vorausgesetzt werden.

Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #131 am: 26.07.2024 13:22 »
Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.

Ja, da bin ich voll bei dir.

Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).

Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!


bebolus

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« Antwort #132 am: 26.07.2024 13:23 »
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..

MoinMoin

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« Antwort #133 am: 26.07.2024 13:31 »
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

bebolus

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« Antwort #134 am: 26.07.2024 13:40 »
Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.

Ja, da bin ich voll bei dir.

Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).

Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!

Also nach meinem derzeitigen Rechtsverständnis ist das FÜHREN ein griffbereiter Besitz (sehr vereinfacht ausgedrückt) und das spielt es imho keine Rolle ob in der Hosentasche, geholstert am Gürtel, im Rucksach am Körper, in der getragenen Bauchtasche oder der Türablage im Auto.

Ich kenne das österreichische Waffenrecht nicht und kann daher zu deren Auslegung von Transport nichts sagen.

Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wie das mit dem Messer derzeit bei einem Weg durch eine Waffenverbotszone gehandhabt würde..

Sofern das Führungsverbot wie bei einem Teleskopschlagstock umgesetzt würde (da gibt es das schon lange und ich persönlich finde ein Messer vom Verletzungspotential schlimmer), wäre es eine Ordnungswidrigkeit, die durch die örtlichen Ordnungsämter geahndet werden können. Und da ich heute an drei mobilen Blitzern und gefühlt 5 Politessen vorbeigekommen bin, scheint da ausreichend Kapazität vorhanden zu sein (zumindest was die Bearbeitung der Bußgeldbescheide angeht).