Autor Thema: Messerführungsverbot in Österreich..  (Read 13574 times)

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #135 am: 26.07.2024 13:45 »
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.

Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.

Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..

Faunus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #136 am: 26.07.2024 13:58 »
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html



bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #137 am: 26.07.2024 14:03 »
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


Ich habe seinerzeit beruflich ein dreiwöchiges Seminar zum Thema WaffG besucht. Welche Frage meinst Du genau..?

Organisator

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #138 am: 26.07.2024 14:25 »
Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.

Führen bedeutet, dass das Messer griffbereit ist. Also wie du schreibst, in der Hosentasche, im Holster usw. Wer ein Küchenmesser kauft erhält das meistens in einer Verpackung. Wenn man das dann in einer Tüte oder einem Rucksack mit sich trägt, ist es nicht griffbereit. Mann müsste erst den Rucksack ablegen, öffnen, die Packung rausholen, öffnen usw.

Ähnliches gilt auch beim Transport von Schusswaffen. Diese sind auch in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, entladen und getrennt von Munition. Also nicht griffbereit und somit auch nicht "geführt".

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #139 am: 26.07.2024 15:18 »
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.
Weil ich es woanders hinzubringen wollte.


Zitat
Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.
Also überwiegend Spontantäter?
Zitat
Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..
Klar, aber die Gefahr, das jemand Kriminalisiert wird, weil er sein neu erworbenes WMF Küchenmesser auf dem Parkplatz auspackt ist wohl höher, als beim Einbruch.


Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.
« Last Edit: 26.07.2024 15:27 von MoinMoin »

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #140 am: 26.07.2024 15:25 »

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #141 am: 26.07.2024 15:31 »
§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.


Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..


Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


Ich habe seinerzeit beruflich ein dreiwöchiges Seminar zum Thema WaffG besucht. Welche Frage meinst Du genau..?
UI, dann mal ein paar Fragen bzgl. dem der aktuellen Gesetzeslage, damit ich mir ein Bild machen kann:
Darf ich derzeitig mit einem Brotmesser (14cm Klinge) in der Hand in einen Zug steigen?
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit einem Brotmesser in meiner Tasche in den Zug steigen?
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit meinem 10CM Klappmesser mit Gurtschneider an der Gürteltasche in einem Zug steigen.
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

Darf ich mit meinem Cuttermesser am Gürtelhalter  in einem Zug steigen.
Dürfte ich das nach der gewünschten Gesetzesänderung?

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #142 am: 26.07.2024 15:36 »

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?
Ich korrigiere dich:
Weniger Menschen sichtbar oder griffbereit mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen.
Klar wäre das eine Verbesserung.

Ob es dadurch tatsächlich weniger werden, die ein Messer in der Öffentlichkeit (ohne Sinn und Verstand) rechtskonform transportieren, und dann im Zweifel trotzdem damit jemanden bedrohen, ist doch die Frage.

Der Koletaralschaden, dass im Gegenzug dadurch mehr Menschen kriminalisiert werden, ist für dich wiederum eine in Ordnung?


bebolus

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« Antwort #143 am: 26.07.2024 15:44 »

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

Naja verknacken nun nicht gleich, es geht doch in erstmal darum, dass weniger Leute mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen. Wäre das in Deinen Augen eine Verbesserung, oder würde Dich das eher stören..?
Ich korrigiere dich:
Weniger Menschen sichtbar oder griffbereit mit Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen.
Klar wäre das eine Verbesserung.

Ob es dadurch tatsächlich weniger werden, die ein Messer in der Öffentlichkeit (ohne Sinn und Verstand) rechtskonform transportieren, und dann im Zweifel trotzdem damit jemanden bedrohen, ist doch die Frage.

Der Koletaralschaden, dass im Gegenzug dadurch mehr Menschen kriminalisiert werden, ist für dich wiederum eine in Ordnung?

Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit

Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).

bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #144 am: 26.07.2024 15:49 »
Oder meintest Du mit kriminalisieren KV mit Messer..? Das ist jetzt eh schon kriminell und wäre dann höchstens noch krimineller.. Das wäre also keine "künstliche" Kriminalisierung..

MoinMoin

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #145 am: 26.07.2024 16:12 »
Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Zitat
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.


Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?

NelsonMuntz

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« Antwort #146 am: 26.07.2024 16:14 »
Ich zitiere hier einfach mal George Carlin ("Airport Security"):

... And if you didn't take the weapon on board, relax; after you've been flying for about an hour, they're gonna bring you a knife and fork. They actually give you a fucking knife! It's only a table knife but you could kill a pilot with a table knife. It might take you a couple of minutes you know... especially if he's hefty huh? Yeah but you could get the job done, if you really wanted to kill the prick. Shit, there's a lot of things you could use to kill a guy with; you could probably beat a guy to death with the Sunday New York Times couldn't you? Or suppose you just have really big hands. Couldn't you strangle a flight attendant? Shit, you could probably strangle two of them; one with each hand... you know, if you are lucky enough to catch them in that little kitchen area... before they give out the fucking peanuts you know? But you could get the job done... if you really cared enough.

Damit ist die Sache eigentlich klar, oder?


bebolus

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Antw:Messerführungsverbot in Österreich..
« Antwort #147 am: 26.07.2024 16:38 »
Ich zitiere hier einfach mal George Carlin ("Airport Security"):

... And if you didn't take the weapon on board, relax; after you've been flying for about an hour, they're gonna bring you a knife and fork. They actually give you a fucking knife! It's only a table knife but you could kill a pilot with a table knife. It might take you a couple of minutes you know... especially if he's hefty huh? Yeah but you could get the job done, if you really wanted to kill the prick. Shit, there's a lot of things you could use to kill a guy with; you could probably beat a guy to death with the Sunday New York Times couldn't you? Or suppose you just have really big hands. Couldn't you strangle a flight attendant? Shit, you could probably strangle two of them; one with each hand... you know, if you are lucky enough to catch them in that little kitchen area... before they give out the fucking peanuts you know? But you could get the job done... if you really cared enough.

Damit ist die Sache eigentlich klar, oder?

Wer genau ist das?


bebolus

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« Antwort #149 am: 26.07.2024 16:43 »
Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Zitat
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.


Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?

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