Wirksam ist es, wenn die Aufgabe durch dazu befugtes Personal übertragen wurde. Wer das ist, legt der AG organisatorisch fest, in der Regel diejenigen, die auch befugt sind, AV zu schließen. Meist also jemand aus der Personalabteilung.
Der AG muss zumindest die Tätigkeit kurz beschreiben nach § 2 NachwG. Im Sinne aller ist es aber, die Aufgaben en detail festzuhalten, damit Sicherheit besteht, wer was macht und auch, was tatsächlich übertragen wurde.
Sonst kann der AG sagen, dass er dir keine anderen Aufgaben übertragen hat und du hättest nur die alten Aufgaben zu verrichten. Mit der Konsequenz, dass ggf auch nie eine HG stattgefunden hat. Zumindest wäre das Gegenteil schwer zu beweisen.
Ansonsten: Kontext zu deinem Fall wäre hilfreich.
