Autor Thema: Eingruppierung Meister für Bäderbetriebe  (Read 2618 times)

poing

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Moin,

Ich werde nicht schlau aus den Eingruppierungen für Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiter. Was ist der Unterschied zwischen 9a und 9b. Ich habe das Gefühl das ich nur irgendwas in meiner Stellenbeschreibung vergessen habe.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Protokollerklärungen:
2. Besonders schwierige Arbeitsbereiche sind solche, die erheblich über den normalen Schwierigkeitsgrad hinausgehen.


Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und deren Aufgabengebiet sich durch den Umfang und die Bedeutung sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt.

Gruß

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung Meister für Bäderbetriebe
« Antwort #1 am: 16.07.2024 07:36 »
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b erfordert eine wesentliche Heraushebung aus der Entgeltgruppe 9a durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebiets sowie durch große Selbstständigkeit. Zu den Merkmalen im Einzelnen:

Umfang: Das Aufgabengebiet muss quantitativ besonders breit, d. h. außergewöhnlich umfangreich und vielfältig sein. Dem Meister müssen eine außergewöhnliche Vielzahl von Aufgaben übertragen sein.
Bedeutung: Die Bedeutung des Aufgabengebiets kann sich ergeben z. B. aus der konkreten außergewöhnlichen Aufgabenstellung oder aus den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich oder die Lebensverhältnisse Dritter.
Große Selbstständigkeit: setzt eine eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistungen einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis voraus. Das Merkmal erfordert eine Eigenständigkeit des Aufgabenkreises bei weitreichender Weisungsfreiheit und Dispositionsfreiheit.

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung Meister für Bäderbetriebe
« Antwort #2 am: 16.07.2024 11:09 »
Hier noch ein Urteil des LAG Hamm aus 2019 (LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2019 - 17 Sa 176/19), in welchem ein Meister für Badebetriebe vergeblich eine Höhergruppierung in die EG 9b eingeklagt hat. Vielleicht als Anstoß für deine Tätigkeitsbeschreibung:

https://openjur.de/u/2197548.html