Autor Thema: von E 10 auf E12 - weniger Gehalt  (Read 2020 times)

Scooter

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von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« am: 15.07.2024 13:08 »
Hallo,
ich arbeite seit 2016 als Lehrer auf Vertretungsstellen (ohne Facultas). Bis Ende de Schuljahres 2023 waren das E 10 Stellen. Ich gab Unterricht in der Sekundarstufe 1 an verschiedenen Schulen: Hauptschule, Gesamtschule, Realschule in NRW. Danach bewarb ich mich auf eine Stelle an einem Gymnasium als Elternzeitvertretung und wurde E 12 (Arbeitsvertrag) eingestuft. Einige Monate später bei der Gehaltsabrechnung: ich bekam weniger Gehalt: von E10/3 auf E12/1. Die Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung konnte/wollte/durfte das nicht ändern.
Nach Durchsicht so einiger Posts hier bin ich derMeinung, dass ich eine solche Wenigerbezahlung nicht hinnehmen muss, weil diese gegen § 242 BGB (Treu und Glauben) verstößt. Wem ist schon einmal so etwas passiert, und was ist dabei herausgekommen?
Beste Grüße

Tiffy

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #1 am: 15.07.2024 13:11 »
Schwierig... Man wird wegen der Stufe 1 damit argumentieren, dass Du keine Berufserfahrung in der Funktion eines Gymnasiallehrers hast - was ja laut Deiner Beschreibung auch stimmt...

Organisator

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #2 am: 15.07.2024 14:05 »
Wenn es für Lehrer nicht Spezialregelungen gibt, wäre die Stufe 1 tariflich zutreffend. Man hätte dir auch genauso gut eine Stufe 3 geben können, wenn du es im Vorfeld verlangt hättest.

Insoweit wäre mein Rat für den nächsten Arbeitsvertrag: Stufe im Vorfeld verhandeln.

Scooter

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #3 am: 15.07.2024 14:12 »
Hallo, danke für die Antworten:
Gymnasiallehrer: Der Lehrstoff in der Sek I ist identisch, allerdings sind die SuS motivierter. Wenn ich geahnt hätte, dass mit einer Höherstufung von E10 nach E12 wenger Gehalt herauskommen kann, hätte ich das sicherlich gemacht. Vor meiner Zeit als Lehrer an öffentlichen Schulen war ich jahrlelang WiMi und habe Vorlesungen und Seminare geplant und durchgeführt. (Aber dann durfte ich nicht mehr: Wissenschaftszeitvertragsgesetz).
Das Problem ist auch: man bekommt den Arbeitsvertrag, und da steht nichts von Entgeltstufe, und mit der Schulleitung kann man solche Dinge auch nicht verhandeln - das geht nur mit der Bezirksregierung.

Fragmon

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #4 am: 15.07.2024 16:31 »
Wurde das Arbeitsverhältnis nahtlos geschlossen? Gab es vielleicht sogar nur einen Änderungsvertrag statt neuen Arbeitsvertrag?

Scooter

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #5 am: 15.07.2024 22:41 »
Nein, ich habe seit 2016 an 12 verschiedenen Schulen mit teilweise sehr unterschiedlicher Vertragslaufzeit gearbeitet. Mal lagen nur einige Tage zwischen zwei Verträgen, einmal 7 Monate und das hat mich eine Entgeltstufe gekostet (ca 9000 € weniger Gehalt seit 2019). Ich wurde aber bis 2023 einschliesslich immer nach E10 bezahlt und habe es bis Entgeltstufe 3 gebracht - und viel fehlt auch nicht an Entgeltstufe 4.
Wäre die letzten Stelle E10 gewesen, hätte ich diese erreicht. Stattdessen ca 250 € netto weniger Gehalt.
Von dem Personalratsvertreter weiß ich, dass man schon seit Jahren versucht, dass die Arbeitgeberseite das ändert, aber die mauern.

MoinMoin

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #6 am: 16.07.2024 09:01 »
Was für Zeiten der Unterbrechnung zwischen den Jobs beim gleichem? AG lagen jeweils vor?
Aber im Kern glaube ich, einfach schlecht verhandelt.

Scooter

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #7 am: 16.07.2024 11:24 »
Hallo,
die Zeiten waren unterschiedlich lang, manchmal gab es auch mehrere Verträge an der gleichen Schule hintereinander. Problem: es waren verschiedene Bezirksregierungen - Münster und Detmold. Mal wurden auch die Sommerferien bezahlt, dieses Jahr wurden sie nicht bezahlt. Den AG habe ich aufgefordert, mir meine restlichen Urlaubstage auszuzahlen.
Mal eine Frage: Wie verhandele ich das denn? Ich komme zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages, und wenn der nicht so ist wie gewünscht, unterschriebe ich nicht? Oder sollte ich vorher über die Schulleitung die von mir gewünschten Konditionen an die BezReg übermitteln?

Organisator

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #8 am: 16.07.2024 12:02 »
Hallo,
die Zeiten waren unterschiedlich lang, manchmal gab es auch mehrere Verträge an der gleichen Schule hintereinander. Problem: es waren verschiedene Bezirksregierungen - Münster und Detmold. Mal wurden auch die Sommerferien bezahlt, dieses Jahr wurden sie nicht bezahlt. Den AG habe ich aufgefordert, mir meine restlichen Urlaubstage auszuzahlen.
Mal eine Frage: Wie verhandele ich das denn? Ich komme zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages, und wenn der nicht so ist wie gewünscht, unterschriebe ich nicht? Oder sollte ich vorher über die Schulleitung die von mir gewünschten Konditionen an die BezReg übermitteln?

Du verhandelst mit deinem Arbeitgeber. Der schickt dir einen Vorschlag für einen Arbeitsvertrag zu, du unterschreibst den oder machst Gegenvorschläge. Wie halt so eine Verhandlung ist; eine Seite macht einen Vorschlag, die andere Seite einen Gegenvorschlag usw. bis man sich geeinigt hat oder nicht.

Lämpel

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Antw:von E 10 auf E12 - weniger Gehalt
« Antwort #9 am: 16.07.2024 13:30 »
die Zeiten waren unterschiedlich lang, manchmal gab es auch mehrere Verträge an der gleichen Schule hintereinander. Problem: es waren verschiedene Bezirksregierungen - Münster und Detmold. Mal wurden auch die Sommerferien bezahlt, dieses Jahr wurden sie nicht bezahlt.

Die unterschiedlichen Bezirksregierungen sind eigentlich nicht weiter wichtig, denn du hast ja in jedem Fall immer für das Land (vertreten durch XY) gearbeitet. Bei den Sommerferien hast du je nach Laufzeit deiner Verträge einen Anspruch auf Bezahlung, ggfs. rückwirkend.

https://wuppertal.gew-nrw.de/wissen/befristete-beschaeftigung

Angesichts der Zeitdauer (seit 2016 mit Unterbrechungen?) und der Anzahl der Verträge käme so langsam auch in Betracht, dass du eine Entfristung beantragen könntest, sofern du einen passenden Vertrag (genügend Stunden, brauchbare Schule) hast. Auch hierzu steht etwas unter dem obigen Link. Umgekehrt wächst womöglich aber auch die Gefahr, dass du keine neuen Verträge bekommst um dies zu vermeiden.

Mal eine Frage: Wie verhandele ich das denn? Ich komme zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages, und wenn der nicht so ist wie gewünscht, unterschriebe ich nicht? Oder sollte ich vorher über die Schulleitung die von mir gewünschten Konditionen an die BezReg übermitteln?

Die SL ist in häufigem Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung, die könnten da also nachfragen. Wer die für deine Schule zuständige Sachbearbeitung ist, kannst du also in der Schule erfragen oder auch auf der Website der Bezirksregierung nachschauen:

Detmold:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-47/ansprechpartner-dezernat-47

Münster:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/ansprechpartner/_ap-listen_schule_bildung/_pdfs_ap_dez47_personal/ap_gymnasien.pdf