Hallo,
ich arbeite seit 2016 als Lehrer auf Vertretungsstellen (ohne Facultas). Bis Ende de Schuljahres 2023 waren das E 10 Stellen. Ich gab Unterricht in der Sekundarstufe 1 an verschiedenen Schulen: Hauptschule, Gesamtschule, Realschule in NRW. Danach bewarb ich mich auf eine Stelle an einem Gymnasium als Elternzeitvertretung und wurde E 12 (Arbeitsvertrag) eingestuft. Einige Monate später bei der Gehaltsabrechnung: ich bekam weniger Gehalt: von E10/3 auf E12/1. Die Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung konnte/wollte/durfte das nicht ändern.
Nach Durchsicht so einiger Posts hier bin ich derMeinung, dass ich eine solche Wenigerbezahlung nicht hinnehmen muss, weil diese gegen § 242 BGB (Treu und Glauben) verstößt. Wem ist schon einmal so etwas passiert, und was ist dabei herausgekommen?
Beste Grüße