Ich bin frisch verheiratet und wir haben keine Kinder, wünschen uns aber eins. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ich aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werde. Sollte ich weiter arbeiten können, werde ich aber ebenfalls aufgrund fortgeschrittenen Alters in Pension gehen bevor das Kind 18 ist.
1. Wird bereits genehmigter Familienzuschlag weitergezahlt,
1.1 bei frühzeitiger Pensionierung?
1.2 bei regulärer Pensionierung?
2. Wird der Familienzuschlag auch gezahlt wenn das Kind erst nach Eintritt in die Pensionierung gezeugt wird?
3. Falls Familienzuschlag während der regulären Pension / dem vorzeitigen Ruhestand voll gezahlt wird, ungekürzt oder wie die Pension nur Anteilmäßig?