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[Allg] Versorgungsausgleich ein schlechter Scherz?

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khelbur:
Hallo meine Lieben,

Ich stehe kurz vor einer Trennung mit meiner Ehefrau, daher mache ich mir natürlich auch Gedanken über meine finanzielle Situation. Durch ein wenig Recherche im Netz (so umfangreiche Informationen gibt es diesbezüglich nicht), habe ich eine "Formel" gefunden, um den Versorgungsausgleich bei Beamten zu berechnen.

Nach Eingabe meiner Daten, wäre ich fast vom Stuhl gekippt. Ich verstehe nicht, warum man hier als Beamter benachteiligt wird. Ich werde also unterm Strich prozentual weniger von meiner Pension übrig haben, als ein Arbeitnehmer mit ähnlichen Verhältnissen.

Wenn ich von einer Pension von ca. 2800€ ausgehe, nach Erreichen meiner 40 Dienstjahre und meine Ehezeit
 13 Jahre zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt , wäre die Formel angeblich:
13/40 x 2800€ = 910 € Versorgungsausgleich

Da Meine Frau aufgrund der Kinder eigentlich immer geringfügig beschäftigt war, habe ich so gut wie keine Anwartschaft ihr gegenüber. 910 € ? Das muss doch ein schlechter Scherz sein ...


Hoffentlich kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen.
Ich danke euch ...


Viele Grüße

Stefan35347:
Dann wäre die Formel ja nach 40 Jahren Ehe 40/40 x 2.800,00 Euro. Kann ja irgendwie nicht sein. Ansonsten habe ich zu sagen: ".. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...."

clarion:
Genau, weil Deine Frau sich um die Kids gekümmert und daher keine eigene Rente aufbauen konnte, während Du Vollzeit arbeiten konntest, steht ihr ein guter Versorgungsausgleich auch zu Recht zu.

LehrerBW:

--- Zitat von: khelbur am 16.07.2024 08:55 ---Hallo meine Lieben,

Ich stehe kurz vor einer Trennung mit meiner Ehefrau, daher mache ich mir natürlich auch Gedanken über meine finanzielle Situation. Durch ein wenig Recherche im Netz (so umfangreiche Informationen gibt es diesbezüglich nicht), habe ich eine "Formel" gefunden, um den Versorgungsausgleich bei Beamten zu berechnen.

Nach Eingabe meiner Daten, wäre ich fast vom Stuhl gekippt. Ich verstehe nicht, warum man hier als Beamter benachteiligt wird. Ich werde also unterm Strich prozentual weniger von meiner Pension übrig haben, als ein Arbeitnehmer mit ähnlichen Verhältnissen.

Wenn ich von einer Pension von ca. 2800€ ausgehe, nach Erreichen meiner 40 Dienstjahre und meine Ehezeit
 13 Jahre zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt , wäre die Formel angeblich:
13/40 x 2800€ = 910 € Versorgungsausgleich

Da Meine Frau aufgrund der Kinder eigentlich immer geringfügig beschäftigt war, habe ich so gut wie keine Anwartschaft ihr gegenüber. 910 € ? Das muss doch ein schlechter Scherz sein ...


Hoffentlich kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen.
Ich danke euch ...


Viele Grüße

--- End quote ---

Du musst nen Fehler drin haben, ansonsten würde deine Frau bei einer Scheidung nach 40 Ehejahren deine komplette Pension als Versorgungsausgleich bekommen

Organisator:
Es wird geschaut, welche Anwartschaft auf Altersversorgung während der Ehezeit von den Ehepartnern erwirtschaftet wurde.

Hat nur ein Ehepartner Anwartschaften erwirtschaftet, werden diese durch 2 geteilt und auf beide Ehepartner verteilt (bzw. dem einen Ehepartner entsprechend abgezogen).

In deinem konkreten Beispiel wären es 910 €, die du während der Ehezeit erwirtschaftet hast und davon würde deine Frau die Hälfte bekommen.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist bei allen Altersversorgungssystemen gleich geregelt, insoweit ergeben sich für Beamte keine Nachteile.

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