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Urlaub und anschließende Dienstreise

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gio:
Das würde nur stimmen wenn er am Sonntag von zu Hause abfährt. Da er vom Urlaubsort kommt besteht sehr wohl ein Zusammenhang. Richtig ist das der Samstag und Sonntag nicht zu den Arbeitstagentagen zählt die er schadlos mit einer Dienstreise verbinden kann.

Steht auch so in der Vwv

bei Dienstreisen, die einer angetretenen Urlaubsreise unmittelbar vorangehen, diese unterbrechen, vorzeitig beenden oder sich unmittelbar daran anschließen, ohne dass Dienstreisende vor Erledigung des Dienstgeschäfts in ihre Wohnung oder Dienststätte zurückgekehrt sind (§ 13 Abs. bis 4)

Stempelritter:

--- Zitat von: gio am 27.07.2024 15:13 ---Steht auch so in der Vwv

bei Dienstreisen, die einer angetretenen Urlaubsreise unmittelbar vorangehen, diese unterbrechen, vorzeitig beenden oder sich unmittelbar daran anschließen, ohne dass Dienstreisende vor Erledigung des Dienstgeschäfts in ihre Wohnung oder Dienststätte zurückgekehrt sind (§ 13 Abs. bis 4)

--- End quote ---
Es müssen aber alle genannten nicht-alternativen Voraussetzungen erfüllt sein! Ist der Samstag kein Urlaubstag, weil Samstags für den Antragsteller keine Arbeitspflicht besteht, und ist Beginn der Dienstreise Sonntag, dann schließt sich die Dienstreise eben nicht unmittelbar daran (an die Urlaubsreise) an, egal ob er vor Erledigung des Dienstgeschäfts in ihre Wohnung oder Dienststätte zurückkehrt oder nicht. "Urlaubsreise" setzt Urlaub voraus, siehe Nr. 13 BRKGVwV, nicht was man landläufig damit assoziiert. Etwas anderes würde gelten, wenn z.B. Urlaub bis einschließlich Freitag besteht und die Dienstreise am Samstag beginnen würde, oder der Urlaub bis einschließlich Dienstag geht und Beginn der Dienstreise Mittwoch ist.

gio:
Wo steht das alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen? Ich kann das nicht daraus lesen und es wird auch so in der Praxis nicht gehandhabt.



Asperatus:
Der Urlaubszeitraum, der auf dem Urlaubsantrag angeben wird, sollte immer auch das vorangegangene bzw. das nachfolgende Wochenende umfassen, auch wenn für die Samstage und Sonntage keine Tage dem Urlaubskonto abgezogen werden müssen. Dann gibt es einerseits erhöhte rechtliche Hürden, an diesen Tagen in den Dienst gerufen zu werden, andererseits vermeidet dies die geschilderten Probleme bei der Verbindung von Dienst- und Urlaubsreisen.

Angelsaxe:

--- Zitat von: Asperatus am 28.07.2024 13:45 ---Der Urlaubszeitraum, der auf dem Urlaubsantrag angeben wird, sollte immer auch das vorangegangene bzw. das nachfolgende Wochenende umfassen, auch wenn für die Samstage und Sonntage keine Tage dem Urlaubskonto abgezogen werden müssen. Dann gibt es einerseits erhöhte rechtliche Hürden, an diesen Tagen in den Dienst gerufen zu werden, andererseits vermeidet dies die geschilderten Probleme bei der Verbindung von Dienst- und Urlaubsreisen.

--- End quote ---

Ja, so kenne ich es auch von der Bundeswehr. Bei all meinen zivilen Dienststellen wurde das mit, gelinde gesagt, Erstaunen kommentiert und um Änderung (weglassen des Wochenendes) 'gebeten'.  ::)

Davon abgesehen, wäre es nicht am geschicktesten im Nachhinein die Reisekostenabrechnung so zu schreiben, als sei man von zu Hause gefahren?! Das löst nicht die Fragestellung, aber das Problem.

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