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Urlaub und anschließende Dienstreise

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Stempelritter:

--- Zitat von: Angelsaxe am 29.07.2024 10:03 ---Davon abgesehen, wäre es nicht am geschicktesten im Nachhinein die Reisekostenabrechnung so zu schreiben, als sei man von zu Hause gefahren?! Das löst nicht die Fragestellung, aber das Problem.

--- End quote ---
Betrug löst mehr Dienst- oder Vertragsverhältnisse als Probleme auf.

MoinMoin:
Wäre es denn Betrug, wenn der AG dadurch Geld spart?

Angelsaxe:
Das ist doch kein Betrug, sondern eine Art Annahmefiktion.
Hier soll die Wegstrecke vom Wohn- zum Dienstort entschädigt werden. Wenn ein Umweg eingebaut wird ist das Privatvergnügen und wird nicht berücksichtigt - Erklärungsbedarf entstünde doch nur, wenn durch diese Abweichung etwas Unvorhergesehenes passieren würde.
Die Fragestellung, ob der Dienstherr hier nicht schlichtweg die Privatreise berücksichtigen/genehmigen könnte, bleibt unberührt.

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