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GmbH // TVöD

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Frod24:
Hallo zusammen,

da ich relativ neu im öffentlichen Dienst bin, möchte ich eine Frage in die Runde stellen.

Aktuell bin ich in einer Behörde mit TVöD (VKA) beschäftigt. Nun überlege ich zu wechseln. Das für mich interessante Unternehmen ist eine GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter ein Kreis ist. Auch hier " ... tarifgerechte Vergütung nach nach TVöD... ".

Bringt so ein Wechsel eine "Gefahr" mit sich? Eine Anstellung bei einer Stadt hört sich für mich erst einmal sicherer an als bei einer GmbH oder erübrigt sich meine Sorge, da der neue Job auch über den TVöD laufen würde?

Danke im Voraus!

Herbert Meyer:
Die Sicherheit des Anstellungsverhältnisses wird im Arbeitsvertrag festgelegt. "... tarifgerechte Vergütung nach TVöD... " kann dagegen alles bedeuten. Ich würde bei dem Unternehmen anrufen und mir den Satz erläutern lassen.

TVOEDAnwender:
Wenn die GmbH nicht Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband ist, kann dies alles und nichts bedeuten.

Frod24:
Vielen Dank schon mal. Wie müsste denn die richtige Formulierung lauten?

TVOEDAnwender:
Wenn der AG nicht Mitglied im AGV wäre und Du dort einen Arbeitsvertrag unterzeichnen würdest, müsste, um eine volle Anwendung des TVöD zu gewährleisten, der AG mit dir einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit einer sog. Bezugnahmeklausel (am Besten dynamisch) abschließen. Beispiel für eine solche Formulierung:


--- Zitat ---Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich

☐   Verwaltung (TVöD-V)

☐   Krankenhäuser (TVöD-K)

☐   Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)

☐   Sparkassen (TVöD-S)

☐   Flughäfen (TVöD-F)

☐   Entsorgung (TVöD-E)

und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.

--- End quote ---
(Beispiel der Bezugnahmeklausel ist aus den Muster-AV des KAV NW)

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