Autor Thema: AG-Zuschuss Jobticket  (Read 2051 times)

Pappelgrund

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AG-Zuschuss Jobticket
« am: 08.07.2024 12:43 »
Hallo,
ich habe nur mal eine generelle Frage. Ist es von mir richtig gedacht, wenn der Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket im Brutto aufgeführt ist, dass somit dann auch (wenn auch sehr wenig) diese Summe in den gesetzlichen Abzügen verrechnet wird? Wenn ja, hätte ich doch gar nicht mehr diese Summe X als Zuschuss? Bei uns sind es 23,28 Euro brutto. Was davon übrig bleibt, kann ich leider nicht erkennen, da es ja komplett in mein Bruttogehalt einfließt.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und einen schönen Tag für alle.
S. F.

SamFisher

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #1 am: 08.07.2024 13:07 »
Schau Dir die Kennzeichen dahinter an.

Der AG Zuschuss sollte nur „G“ haben und kein L, S oder Z.

G ist dann nur für das Gesamtbrutto relevant, aber nicht für das Steuer-, SV- oder ZV-Brutto. Damit gibt es dann auch keine Abzüge dafür.

MoinMoin

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #2 am: 08.07.2024 14:28 »
Mit welcher Begründung sind den Zuschüsse nicht steuerliche  oder SV relevant?

SamFisher

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #3 am: 08.07.2024 14:56 »
Seite 2020 - §3 Nr. 15 EStG:

Steuerfrei sind...
15. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [....] gezahlt werden.



MoinMoin

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #4 am: 08.07.2024 15:12 »
Danke!

Pappelgrund

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #5 am: 08.07.2024 15:21 »
Schau Dir die Kennzeichen dahinter an.

Der AG Zuschuss sollte nur „G“ haben und kein L, S oder Z.

G ist dann nur für das Gesamtbrutto relevant, aber nicht für das Steuer-, SV- oder ZV-Brutto. Damit gibt es dann auch keine Abzüge dafür.

Vielen herzlichen Dank. Das hat mir geholfen. Schönen Tag noch

Umlauf

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Antw:AG-Zuschuss Jobticket
« Antwort #6 am: 08.07.2024 21:56 »
Dafür wird der Zuschuss gegen den Kostenansatz der Entfernungspauschale angerechnet.