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Wie schnell kann ich wechseln?

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LogiJöw:
Wenn es gar nicht anders geht, dann muss man eben einen Gerichtsvollzieher bemühen (§132 BGB). Das kann eventuell ein zeitliches Problem geben aufgrund des Vorlaufes. Kostet übrigens nicht die Welt.

troubleshooting:
Gerichtsfest werden immer 2 Wege aufgezeigt:

-Gerichtsvollzieher
- Bote, der den Inhalt liest, eintütet und das Schreiben überbringt (reicht, wenn er es dem Empfänger vor die Füße wirft). Bitte nicht Briefkasten. Der Bote fungiert dann im Zweifel als Zeuge.

Auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen, ist auch OK - sollte bei der Pers. für die Kündigung auch funktionieren. Im allgemeinen Rechtsstreit ist es aber so nicht händelbar, da man selbst die Gegenseite nicht zwingen kann, den Empfang des Schreibens zu bestätigen.

NewMoon24:
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure Nachrichten. Ja es ist hier leider alles etwas unorganisiert. Mein Vorgesetzter ist zum Kündigungszeitpunkt auch im Urlaub. Mir bleibt daher nur der postalische Weg bzw. mittels Boten.

Aber mal schauen. Vielen Dank aber für eure Hinweise.

FearOfTheDuck:
Den Kündigungszeitpunkt bestimmst doch du. Was hindert es dich, die Kündigung dann außerhalb der Frist abzugeben, wenn jemand zugegen ist? Wenn die neue Stelle fix ist, kannst du am Montag die Kündigung einreichen, auch wenn du Zeit bis zum Monatsende hättest.

Casa:
Kündigen und erneut beim Land anfangen ist kein Problem und geht ggf. schneller. Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch dann.
Ggf. ist die Hochschule rechtlich eigenständig und damit rechtlich nicht das Land selbst, sodass ein Arbeitgeberwechsel vorliegen könnte. Dann wäre eine erneute Probezeit möglich.

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