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Wie schnell kann ich wechseln?

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MarieH:
Keiner da in der Poststelle? Skandal! :D Aber Spaß beiseite. Übergib die Kündigung an deinen Vorgesetzten, an Irgendjemanden in der Personalabteilung (und lass dir den Empfang bestätigen) oder schick diese per Einwurf-Einschreiben, in allen drei Fällen kannst du dann nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

FearOfTheDuck:
Kündigungszeitpunkt ist doch der Moment, wenn du kündigst. Da eine Kündigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss diese nur rechtzeitig in den Geschäftsbereich des AG gelangen, dazu muss niemand dort physisch anwesend sein und dir irgendetwas bestätigen oder gar genehmigen. Bei nem Einschreiben hättest du doch den Beleg, der dein Gemüt beruhigt, also schwierig ist da nix. Oder brauchst du erst jemanden, der das Schloss an deiner Kette aufmacht? ;)

troubleshooting:
Und wieder der Irrtum mit dem Einschreiben! Ein Einschreiben ist KEIN Beleg, dass ein bestimmter Inhalt zugegangen ist. Es belegt lediglich, dass ein Briefumschlag zugestellt wurde.

Tatsächlich wird das in Prozessen immer wieder genau so "gespielt". Der Empfänger sagt: ja, da war ein Briefbogen mit meiner Adresse, ansonsten leer drin. Da i.d.R. der Versender (!) den Nachweis bringen muss, schaut er/sie genau dann sehr sehr dumm aus der Wäsche, da er eben nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben mit bestimmten Inhalt zugegangen ist.

Quodlibet:

--- Zitat von: troubleshooting am 02.08.2024 07:51 ---Und wieder der Irrtum mit dem Einschreiben! Ein Einschreiben ist KEIN Beleg, dass ein bestimmter Inhalt zugegangen ist. Es belegt lediglich, dass ein Briefumschlag zugestellt wurde.

Tatsächlich wird das in Prozessen immer wieder genau so "gespielt". Der Empfänger sagt: ja, da war ein Briefbogen mit meiner Adresse, ansonsten leer drin. Da i.d.R. der Versender (!) den Nachweis bringen muss, schaut er/sie genau dann sehr sehr dumm aus der Wäsche, da er eben nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben mit bestimmten Inhalt zugegangen ist.

--- End quote ---

Entschuldigt die Rückfrage etwas off-topic, aber da es an dieser Stelle aufkam. Wie beweise ich dann als Absender juristisch korrekt, dass die entsprechenden Inhalte auch verschickt wurden?

Ich meine, wenn auf der einen Seite, Dokumente analog eingereicht werden müssen, dann muss ja auch aufgezeigt werden, wie man das lückenlos beweisen kann. Selbst bei persönlicher Abgabe wird ja meist ein geschlossener Umschlag "abgelegt" und nicht alles geöffnet und ein "Eingangs"-Stempel drauf gedrückt. (Man würde sicher für weltfremd gehalten, wenn man darauf beharrt, ins Sekretariat/zur Sachbearbeitung durchgelassen zu werden, um ein Foto zu machen, wie die Mitarbeitenden den Umschlag öffnen und den Inhalt in Empfang nehmen. Von Leitungspositionen ganz zu schweigen).

Danke.

Tagelöhner:
Das Kündigungsschreiben einfach persönlich abgeben und sich einen Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk darauf machen lassen. Anschließend kopieren oder direkt in doppelter Ausfertigung. Notfalls mit Zeuge abgeben.

Die Diskussion hier gleitet etwas die theoretische Natur ab, in der Praxis spielt das bei Kündigungen doch eher eine untergeordnete Rolle.

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