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SaZ wird Lehrer - Übernahme Erfahrungsstufen
AausSN:
Hallo zusammen,
Ich bin SaZ13 und verlasse in Kürze die Bundeswehr und werde Lehrkraft in Sachsen, E10.
Folgende Frage stelle ich in die Runde:
Kann ich meine Erfahrungsstufen übernehmen? In welchen Quellen kann ich dazu etwas nachlesen?
Danke.
FearOfTheDuck:
§ 16 Abs. 2 TVL. Ich denke mal, dass du alles über Stufe 1 verhandeln musst.
cyrix42:
Anders als im Beamten-Verhältnis zählt im TV-L erst einmal nur einschlägige bzw. förderliche Berufserfahrung. Einschlägig ist eine Tätigkeit, wenn sie i.W. unverändert fortgesetzt wird. Dies dürfte wohl kaum gegeben sein. Ob deine bisherige Tätigkeit förderlich für deine zukünftige ist, wäre von deinem Arbeitgeber zu bewerten. Ehrlich gesagt, sehe ich da aber wenig Chancen…
Organisator:
--- Zitat von: cyrix42 am 17.07.2024 14:05 ---Anders als im Beamten-Verhältnis zählt im TV-L erst einmal nur einschlägige bzw. förderliche Berufserfahrung. Einschlägig ist eine Tätigkeit, wenn sie i.W. unverändert fortgesetzt wird. Dies dürfte wohl kaum gegeben sein. Ob deine bisherige Tätigkeit förderlich für deine zukünftige ist, wäre von deinem Arbeitgeber zu bewerten. Ehrlich gesagt, sehe ich da aber wenig Chancen…
--- End quote ---
Kommt immer auf den AG und auch die vorherigen Tätigkeiten an. Wenn der TE z.B. Ausbilder bei der BW war, wäre das durchaus förderlich.
Wabi Sabi:
--- Zitat von: AausSN am 17.07.2024 09:22 ---… und werde Lehrkraft in Sachsen, E10. …
--- End quote ---
Klingt danach, als wäre ein Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen?!
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