Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Elternzeit und Inflationsprämie
BehördebleibtBehörde:
Ich hätte den Kommentar von Wabi Sabi jetzt so gedeutet, dass das TV-H-Forum für Beamte der falsche Ort ist.
Ich bin nur Laie, daher die folgende Aussage unter Vorbehalt:
Aber wäre Deine Ehefrau eine Tarifbeschäftigte, dann dürfte sie auch nur die Zahlung im November erhalten.
Eine Voraussetzung für die erste Zahlung (analog mit anderem Zeitpunkt für die zweite Zahlung) ist, dass am 15. März 2024 ein Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis besteht. Nach meiner Laienkenntnis ruht das Arbeitsverhältnis jedoch während der Elternzeit, schließlich wird in dieser Zeit keine Arbeit geschuldet und es besteht auch kein Anspruch auf ein Gehalt.
MeierMax:
Es ist nun geklärt.diemitarbeiter beider bezügestellen haben falsche Auskünfte gegeben. Die Prämie wird ausgezahlt.
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