Hallo,
ich werde die Laufbahn von 1.2 in 2.1 Wechseln und das Studium beginnen.
Jetzt habe ich eine Frage.
Ich gehöre Stand jetzt JVA "A" und wechsel für die Ausbildung in JVA "B".
Habe ich Anrecht auf Trennungsentschädigung?
Meine Stammanstalt, in der auch meine Stelle weiterhin geführt ist, ist ja noch JVA "A".
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend...
Danke!