Autor Thema: Antrag auf Neubewertung der Stelle abgelehnt. Was kann ich tun?  (Read 6306 times)

sambo

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

MoinMoin

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Lass dir von deiner Personalstelle deine Aufstellung deiner Tätigkeiten als die auszuübenden Tätigkeiten bestätigen.
Sollten sie es ablehnen, dann fordere eine Aufstellung deiner auszuübenden Tätigkeiten ein und verweise darauf, dass du ansonsten nicht mehr wüsstest, was du auszuüben hast.

Hast du die Aufstellung deiner Tätigkeiten aus der Bewertung von 2018 vorliegen?
Falls nein fordere sie ein und mache nur noch das, was dort steht und lehne alles andere ab, solange die Personaler diese Dinge nicht als auszuübenden Tätigkeiten deklarieren.

Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Wenn du dann die aT hast, die mutmaßlich zur EG11 führen, dann forderst du diese Entgelt ein und zur Not lässt du ein Gericht klären, ob du oder dein AG richtig liegt.

Alternative:
Such dir einen AG, der dich so bezahlt wie du es möchtest.


KlammeKassen

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

Immer diese Chefs, die meinen, keine Hilfe sein zu müssen. Geistig wohl noch im Jahr 2005 steckengeblieben: "Wenn er geht, kein Problem, stehen ja noch mindestens zehn Bewerber vor der Tür, die ebenfalls super qualifiziert sind und hier sofort anfangen wollen. Wahrscheinlich bekommen wir die sogar auch für EG 5."

Dass das in den Köpfen in der Verwaltung immer noch nicht ankommt, dass wir nicht in den 2000ern sind als Personal abgebaut wurde und es arbeitslose Fachkräfte en Masse auf dem Arbeitsmarkt gab.

Organisator

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

Formal gesehen ist ein Antrag auf Neubewertung nicht vorgesehen, insofern gibts da nichts durchzukriegen. Die Eingruppierung richtet sich nur nach den dir übertragenen Tätigkeiten, die typischerweise in einer Tätigkeitsdarstellung aufgeführt sind.

Wenn sich diese Aufgaben nicht geändert haben, also seit 2018 keine neuen Aufgaben (durch den Personalbereich) übertragen wurden, ändert sich logischerweise auch die Eingruppierung nicht. Der GVPl ist nicht eingruppierungsrelevant.

Insofern: Prüfe, ob die ausgeübten Tätigkeiten den übertragenen Tätigkeiten entsprechen und wenn nicht, sprich mit deinem Chef:

- entweder die übertragenen Aufgaben weitermachen mit der bestehenden Eingruppierung oder
- auf höherwertige Tätigkeiten drängen und diese übertragen lassen.

sambo

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Wenn der GVPl nicht relevant ist für die Eingruppierung, was ist dann die Bewertungsgrundlage einer Stelle? Heißt das, dass irgendwo eine weitere Tätigkeitsdarstellung meiner Stelle existieren muss? Etwas anderes, als die Beschreibung aus dem GVPl habe ich nämlich nie zu Gesicht bekommen.
Bzgl. der Bewertung in 2018 müsste ich meine Kollegen nochmal fragen, da das noch vor meiner Zeit war. Es gab soweit ich weiß eine Aufwertung des Aufgabenkatalogs im TVÖD, weshalb die Stellen höher eingruppiert wurden.

clarion

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Dann fordere eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung an. Diese wird in 2018 wahrscheinlich erstellt worden sein, da man eine Basis  für die Neubewertung gehabt haben muss.

MoinMoin

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Und frage mal bei deinen Ag an, wie er es mit dem NachwG hält  ;D

Also  ich gehe davon aus, dass du von niemanden etwas (schriftlich) bekommen hast, worin steht, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

SiegVibe

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Und frage mal bei deinen Ag an, wie er es mit dem NachwG hält  ;D

Also  ich gehe davon aus, dass du von niemanden etwas (schriftlich) bekommen hast, worin steht, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.


Das NachwG ist da leider keine Hilfe. Es fordert nur eine kurze Charakterisierung á la "sambo wird eingestellt als IT-Systemadministrator". Aber mit der Tätigkeitsbeschreibung wird sambo hoffentlich den Ansatzpunkt haben, den er braucht.

MoinMoin

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Und frage mal bei deinen Ag an, wie er es mit dem NachwG hält  ;D

Also  ich gehe davon aus, dass du von niemanden etwas (schriftlich) bekommen hast, worin steht, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.


Das NachwG ist da leider keine Hilfe. Es fordert nur eine kurze Charakterisierung á la "sambo wird eingestellt als IT-Systemadministrator". Aber mit der Tätigkeitsbeschreibung wird sambo hoffentlich den Ansatzpunkt haben, den er braucht.
Eben, wenn noch nicht mal NachwG erfüllt wird, dann erst nicht die korrekte Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten und dann sollte man sich einfach mal hinsetzen, sie selbst schreiben und bestätigen lassen.
Und wenn sie nicht bestätigt wird, anfangen Löcher in die Decke zu starren, bis der AG dir schriftlich sagt, was deine Tätigkeiten sind.


sambo

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Ich hab beim Personalservice eine Aufstellung meiner auszuübenden Tätigkeiten angefordert. Ich halte euch auf dem Laufenden :)

Tagelöhner

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Halte uns unbedingt auf dem Laufenden. Du wärst nicht der Erste und Letzte im Öffentlichen Dienst, der jetzt erstmal monatelang vertröstet wird und nur bei entsprechender Hartnäckigkeit irgendeinen oberflächlichen Wisch bzw. einen formalen Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan erhält.  ;D

KlammeKassen

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Ich hab beim Personalservice eine Aufstellung meiner auszuübenden Tätigkeiten angefordert. Ich halte euch auf dem Laufenden :)

PersonalSERVICE

Na dann bekommst du doch wohl eine Antwort, wenn es ein Service ist. Sonst direkt eine Hierarchie höher geben, wenn sich geweigert wird

sambo

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Moin,

bitte entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich hatte zunächst länger nichts gehört und war noch im Urlaub. Folgendes ist bisher passiert:

Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
Wir haben uns sehr konstruktiv über die Bewertung unterhalten und sie kam zu der Einsicht, dass sie einige Tätigkeiten noch einmal genauer betrachten müsse. Daher schlug sie mir ein Arbeitsplatzinterview vor, um alle Aspekte meiner alltäglichen Tätigkeiten aufnehmen zu können. Dieses haben wir durchgeführt und mein Eindruck davon war sehr positiv.
Einige Zeit später erfuhr ich, dass mein Antrag es in den Personalrat geschafft hat. Die Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass sie dem Antrag grundsätzlich zustimmen würden, es dabei jedoch ein Problem gibt.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die ausschlaggebende höherwertige Tätigkeit mir rückwirkend am 01.05.2022 übertragen wurde. Dadurch wäre ich dann seit dem Datum auf E11 eingruppiert, was negative Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hätte. Voraussichtlich würde das bedeuten, dass ich eine Rückzahlung zu viel ausgezahlter Bezüge tätigen müsste, da ich nun nicht mehr seit 01.10.2023, sondern erst seit dem 01.05.2024 auf Stufe 3 wäre. Grob überschlagen müsste ich dann ca. 600€ zurückzahlen.
Die Abteilungsleitung im Bereich der Stellenbewertung teilte mir dann ohne ins Detail zu gehen mit, dass sie noch einige Optionen prüfen, um dies abzuwenden. Sie versprach mir, sich bei mir zu melden, bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.
Ich möchte mich für eure Unterstützung bedanken. Ohne euch wäre ich gar nicht erst bis zu diesem Punkt gekommen

MoinMoin

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Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
Arbeitsrechtlich nur wenn er auch deinen Av unterschreiben darf, oder aber wenn der Vorgesetzten vom Ag die Befugnis erhalten hat eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen durchzuführen.

Ob es Unwissenheit ist kann einem da aber egal sein... läuft.

UNameIT

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Moin,

bitte entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich hatte zunächst länger nichts gehört und war noch im Urlaub. Folgendes ist bisher passiert:

Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
Wir haben uns sehr konstruktiv über die Bewertung unterhalten und sie kam zu der Einsicht, dass sie einige Tätigkeiten noch einmal genauer betrachten müsse. Daher schlug sie mir ein Arbeitsplatzinterview vor, um alle Aspekte meiner alltäglichen Tätigkeiten aufnehmen zu können. Dieses haben wir durchgeführt und mein Eindruck davon war sehr positiv.
Einige Zeit später erfuhr ich, dass mein Antrag es in den Personalrat geschafft hat. Die Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass sie dem Antrag grundsätzlich zustimmen würden, es dabei jedoch ein Problem gibt.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die ausschlaggebende höherwertige Tätigkeit mir rückwirkend am 01.05.2022 übertragen wurde. Dadurch wäre ich dann seit dem Datum auf E11 eingruppiert, was negative Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hätte. Voraussichtlich würde das bedeuten, dass ich eine Rückzahlung zu viel ausgezahlter Bezüge tätigen müsste, da ich nun nicht mehr seit 01.10.2023, sondern erst seit dem 01.05.2024 auf Stufe 3 wäre. Grob überschlagen müsste ich dann ca. 600€ zurückzahlen.
Die Abteilungsleitung im Bereich der Stellenbewertung teilte mir dann ohne ins Detail zu gehen mit, dass sie noch einige Optionen prüfen, um dies abzuwenden. Sie versprach mir, sich bei mir zu melden, bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.
Ich möchte mich für eure Unterstützung bedanken. Ohne euch wäre ich gar nicht erst bis zu diesem Punkt gekommen

Rechne da am Besten nochmal nach, die 600€ kann ich nicht nachvollziehen, aber vielleicht hab ich da auch einen Denkfehler - oder habe dich irgendwo falsch verstanden.  Ich rechne hier mit Beträgen nach steuerabzug, keine Kinder, Krankenkasse 16,9 %. Rechne am besten nochmal mit deinen Zahlen nach.

Nach TVÖD-Rechner 2022 - e10 Stufe 2 steuerklasse 1 steuerjahr 2022 1.05.2022-1.09.2023 -> 41003,15 e10 stufe 3 steuerklasse 1 steuerjahr 2022 1.10.2023 -1.05.2024 ->20621,2 insgesamt => (ohne Jahressonderzahlungen) 61624,35

E11 Stufe 2 Steuerklasse 1 1.05.2022-1.09.2023 -> 42480,68 1.10.2023-1.05.2024 -> 20332,75 insgesamt => (ohne JSZ) -> 63173,43

macht n Unterschied von 1549,08 €

Macht n Plus von 1549,08 € . Jahressonderzahlung insg. E10 (ohne steuerabzug) 5527,65 JSZ insg. E11 (ohne Steuerabzug) 5594,97 macht ne Differenz von 67,32 (vor Steuer) -> und du hast hier wahrscheinlich kein Steuerunterschied zwischen den beiden Zahlungen von mehr als  1600€

Hier zum nachvollziehen:

E10 Stufe 2 (2022 SKL 1 Stufenaufstieg auf E10 Stufe 3 am 1.10.2023)

01.05.2022   2411,95   01.10.2023   2577,65
01.06.2022   2411,95   01.11.2023   2577,65
01.07.2022   2411,95   01.12.2023   2577,65
01.08.2022   2411,95   01.01.2024   2577,65
01.09.2022   2411,95   01.02.2024   2577,65
01.10.2022   2411,95   01.03.2024   2577,65
01.11.2022   2411,95   01.04.2024   2577,65
01.12.2022   2411,95   01.05.2024   2577,65
01.01.2023   2411,95   insg.   20621,2
01.02.2023   2411,95   
01.03.2023   2411,95   
01.04.2023   2411,95   
01.05.2023   2411,95      
01.06.2023   2411,95      
01.07.2023   2411,95      
01.08.2023   2411,95      
01.09.2023   2411,95
               
insg.   41003,15   

JSZ 2022 -> 2651,67    2023->2875,98       

E11 Stufe 2 (2022 SKL 1 Stufenaufstieg auf E11 Stufe 3 am 1.5.2024)

01.05.2022   2520,04   01.10.2023   2520,04
01.06.2022   2520,04   01.11.2023   2520,04
01.07.2022   2520,04   01.12.2023   2520,04
01.08.2022   2520,04   01.01.2024   2520,04
01.09.2022   2520,04   01.02.2024   2520,04
01.10.2022   2520,04   01.03.2024   2520,04
01.11.2022   2520,04   01.04.2024   2520,04
01.12.2022   2520,04   01.05.2024   2692,47
01.01.2023   2520,04   insg.   20332,75
01.02.2023   2520,04      
01.03.2023   2520,04   
01.04.2023   2520,04   
01.05.2023   2520,04   
01.06.2023   2520,04      
01.07.2023   2520,04      
01.08.2023   2520,04      
01.09.2023   2520,04      
         
insg.   42840,68      

JSZ 2022 -> 2797,48   2023->2797,49
   
 
Bitte doch einmal die Personalratsvorsitzende dir vorzurechnen, wie sie auf die 600€ kommt.