Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Wechsel von 2-Tageswoche auf 4-Tageswoche  (Read 2636 times)

Polly16396

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Hallo zusammen,

ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und es geht um meinen Urlaubsanspruch im Jahr 2024.

Ich habe im ersten Halbjahr 2024 2 Tage die Woche gearbeitet (Teilzeit in Elternzeit). Und habe ab Juli erhöht auf 4 Tage die Woche.

Nach meiner Berechnung komme ich auf folgenden Anspruch:

1. HJ: 30/5*2 / 2 = 6 Tage
2. HJ: 30/5*4 / 2 = 12 Tage
Gesamt: 18 Tage Urlaubsanspruch im KJ 2024.

18 Tage würden bei einer 4 Tagewoche allerdings „nur“ 4,5 Wochen Urlaub bedeuten; 18 Tage / 4 = 4,5 Wochen (Ich habe im 1. HJ keinen Tag Urlaub genommen).

Ist das so richtig?
Dann würde ich quasi durch meine Aufstockung „bestraft“ werden, denn hätte ich weiterhin nur 2 Tage die Woche gearbeitet, hätte ich nämlich 6 Wochen Urlaub (= 12 Tage).

Liege ich da richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Danke für eure Rückmeldung und liebe Grüße
Jasmin 🤗

Pätsch

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Naja, du hättest halt die 2 Tage Urlaub pro Woche auch in der Zeit nehmen sollen, in der du auch nur 2 Tage die Woche gearbeitet hast. Dann hast du dort 3 Wochen Urlaub und hättest sich bei der Berechnung für das 2. Halbjahr 3 Wochen Urlaub.

Polly16396

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Ja genau… war mir leider im Vorfeld so nicht bewusst. Und jetzt ist es ebenso…

MoinMoin

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Na fein, dass das jetzt geklärt ist und hoffentlich andere aus deinem Fehler lernen können.
Im umgekehrtem Fall hättest du 9 statt 6 Wochen Urlaub.
Ist das korrekt?

Polly16396

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Ja, sehe ich auch so…

18 Urlaubstage / 2 Tagewoche = 9 Wochen Urlaub

ditho

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Der Urlaub ist entsprechend umzurechnen. Laut Rechtsprechung BAG und EuGh ist der Urlaubsanspruch 6 Wochen bei Vollzeit im Jahr. Hier ergeben sich daher insgesamt 24 Urlaubstage für 2024, da noch kein Urlaub verbraucht wurde.

MoinMoin

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Der Urlaub ist entsprechend umzurechnen. Laut Rechtsprechung BAG und EuGh ist der Urlaubsanspruch 6 Wochen bei Vollzeit im Jahr. Hier ergeben sich daher insgesamt 24 Urlaubstage für 2024, da noch kein Urlaub verbraucht wurde.
in D hat man laut Gesetzgebung nur 4 Wochenurlaubsanspruch bei Vollzeit im Jahr.

Und wo steht was in den BAG EUGH Urteile etwas von Wochenurlaubsansprüche?

Die Wertigkeit des Urlaubstages darf nicht reduziert werden, also man muss soviel für den Urlaubstag an Entgelt als Lohnfortzahlung ausgezahlt bekommen, wie der Urlaubstag am Tage der Erwirtschaftung wert war, so habe ich zumindest die Urteile verstanden.

Polly16396

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Der Urlaub ist entsprechend umzurechnen. Laut Rechtsprechung BAG und EuGh ist der Urlaubsanspruch 6 Wochen bei Vollzeit im Jahr. Hier ergeben sich daher insgesamt 24 Urlaubstage für 2024, da noch kein Urlaub verbraucht wurde.

Hast du mir hier das genaue Urteil?
Meiner Recherche nach ist das leider eine veraltete Rechtssprechung. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren ☺️

ohjeee

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Der Urlaub ist entsprechend umzurechnen. Laut Rechtsprechung BAG und EuGh ist der Urlaubsanspruch 6 Wochen bei Vollzeit im Jahr. Hier ergeben sich daher insgesamt 24 Urlaubstage für 2024, da noch kein Urlaub verbraucht wurde.
konsequenterweise darf ich dann Urlaubstage kürzen, wenn ein Wechsel von einer 4- in eine 2-Tagewoche stattfindet und nicht genommener Urlaub auf der Karte steht?

McOldie

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Hier wird offenbar vergessen, dass der Urlaubsanspruch sich immer - unabhängig davon dass an jedem Tag in der Woche und nur an einigen Tagen der Woche gearbeitet wird - immer nur auf Arbeitstage bezieht. Arbeitstage sind danach alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird.
Insoweit bleibt es bei der Fragestellerin, die im 1. Halbjahr noch keinen Urlaub genommen hat, bei 6 Wochen Urlaub, denn es zählen nur 4 Tage pro Woche.

MoinMoin

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Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

BAT

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Das ist doch ähnlich, wie bei der Schichtzulage ganz anders zu sein. Teilzeit bedeutet ja nicht, dass man weniger als 40 oder 48 Stunden pro Woche arbeitet ;)

Casa

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Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

Nicht bei Urlaub im 2. Halbjahr. Jeder Tag ist gleich viel "wert."

Bei Änderung der täglichen Stundenzahl sieht das anders aus.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

McOldie

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Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

Der Sachverhalt gibt aber nicht her, dass der Wechsel der Verteilung der Arbeitszeit von 2 auf 4 Tage auch mit einem Wechsel der vereinbarten Arbeitszeit verbunden ist

MoinMoin

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Hier wird offenbar vergessen, dass der Urlaubsanspruch sich immer - unabhängig davon dass an jedem Tag in der Woche und nur an einigen Tagen der Woche gearbeitet wird - immer nur auf Arbeitstage bezieht. Arbeitstage sind danach alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird.
Insoweit bleibt es bei der Fragestellerin, die im 1. Halbjahr noch keinen Urlaub genommen hat, bei 6 Wochen Urlaub, denn es zählen nur 4 Tage pro Woche.
Leicht Verwirrung kommt da auf.
Heißt das man beim Wechsel von 2 auf 4 Tage Woche 24 Urlaubstage bekommt, damit es 6 Wochen sind?
Das wertet dann doch die Bezahlung pro Urlaubswoche auf.