Autor Thema: Transparenz bei Zulagen  (Read 4481 times)

Mr Bundy

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Transparenz bei Zulagen
« am: 10.07.2024 07:30 »
Hallo,
hat man das "Recht" oder darf man auf sonstige Weise die im Kollegenkreis vergebenen (Fachkräfte-)Zulagen erfahren?

MfG
Mr.Bundy

Organisator

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #1 am: 10.07.2024 08:33 »
Man hat nicht das Recht, etwas über das Entgelt der Kollegen zu erfahren, darf es aber sehr wohl auf sonstige Weise.

MoinMoin

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #2 am: 10.07.2024 08:44 »
Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.

FearOfTheDuck

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #3 am: 10.07.2024 09:42 »
Ansonsten, was würde einem denn ein solches "Recht" bringen? Zu erfahren, dass andere besser verhandelt haben, als man selbst?

Klingt ein wenig nach dem "Recht" hinter Nachbars Vorhänge zu sehen.

VFA West

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #4 am: 10.07.2024 20:02 »
Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?

MoinMoin

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #5 am: 11.07.2024 06:26 »
Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?
Ich meine grundsätzlich ja, da gab es irgendein Urteil vor ein paar Jahren.

FearOfTheDuck

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #6 am: 11.07.2024 07:21 »
Wobei es auch nicht schlecht ist, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten.

Hat aber mit der Ausgangsfrage nur bedingt etwas zu tun.

wedo

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #7 am: 11.07.2024 10:49 »
Bei Frauen könnte man (äh meinte Frau) es über das "Gesetz
zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" versuchen

MarieH

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #8 am: 11.07.2024 20:56 »
Entgelttransparenzgesetz sollte das ermöglichen. Aber da werden bei einer Anfrage dann natürlich Daten wie Name/Geschlecht anonymisiert.

MaLa

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #9 am: 12.07.2024 10:18 »
Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

VFA West

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #10 am: 12.07.2024 12:57 »
Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Gut zu wissen, danke. Ich muss es grds. niemandem unter die Nase reiben, aber im Kollegium bekommen mehrere eine Zulage und sprechen oft darüber. Ich habe bisher immer so getan, als wüsste ich von nichts. ^^

TVOEDAnwender

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Antw:Transparenz bei Zulagen
« Antwort #11 am: 17.07.2024 20:06 »
Das sagt der KAV NW in seinen Durchführungshinweisen zur aktualisierten FK-Zulage:

Zitat
. Entgelttransparentgesetz An dieser Stelle ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Fachkräftezulage um einen Entgeltbestandteil handelt, so dass § 3 Abs. 1 EntgTranspG gilt, wonach bekanntlich keine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen stattfinden darf. Zu berücksichtigen ist zudem das Entgeltgleichheitsgebot nach § 7 EntgTranspG, wonach in Beschäftigungsverhältnissen für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts nicht ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf. Ebenso wäre die Fachkräftezulage bei entsprechenden Auskunftsersuchen in die Vergleichsberechnung nach § 11 Abs. 3 EntgTranspG einzubeziehen.