Hallo,
ich hatte 2020 keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (Stichwort: §38B Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der IKT), weil ich kurz vor einem Stufenaufstieg stand und der Zugewinn durch Höhergruppierung viel kleiner gewesen wäre. Ich behielt somit auch meine Technikerzulage i.H.v. 23,01 Euro als Besitzstand.
Was müsste heute passieren, damit ich neuerlichen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage erhalte?