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Vorübergehende höherwertige Tätigkeit ohne passende Voraussetzungen

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DreizehnteFee:
Ich arbeite in einer kleinen Verwaltungsgemeinschaft auf E6, als "Fachfrau" für mehrere Tätigkeitsgebiete.
Ich assistiere meinem Vorgesetzten, kümmere mich um Miet- und Pachtverhältnisse, Versicherungsangelegenheiten und Feuerwehrabrechnungen, sowie der Abrechnung und Rechnungserstellung unserer ehrenamtlichen Helfer.

Ich wurde damals als Vertretung meiner Kollegin gesehen, die  mit mir das Büro teilte.
Sie hat das Vergabewesen der gesamten VG geführt und HOAI Verträge und Rechnungen geprüft.
Ich konnte das unter ihrer Anleitung als Vertretung ausreichend ausführen, habe aber sonst nie etwas mit dem Vergabewesen oder Bauwesen zu tun gehabt, auch in der Vergangenheit nicht.
Ich bin gelernte Bankkauffrau, war danach im Jobcenter in der Leistungsabteilung und bin als Quereinsteigerin in die Verwaltung gekommen.

Nun hat meine Kollegin leider kurzfristig gekündigt und die Stelle ist noch nicht nachbesetzt.
Die Vergaben wurden nun an zuständige Firmen verteilt, aber das Prüfen der HOAI Rechnungen und die rechnerische Prüfung der HOAI Verträge soll ich übernehmen.
Wenn ich richtig recherchiert habe, liegen diese Tätigkeiten irgendwo im E9 Bereich.

Darf mein Arbeitgeber mir anweisen diese Rechnungen zu prüfen, obwohl ich keine Ausbildung dafür habe?
Es ist noch nicht bekannt, wann die Stelle neu besetzt werden kann.

Und falls er das darf, wie hoch fällt die Zulage nach §14 TVÖD aus.
Ich habe hierzu verschiedene Informationen gefunden.
Einerseits, dass die Zulage 4,5% beträgt, da ich in TE6 bin.
Dann habe ich aber auch gelesen, dass die Zulage bis zum Gehalt den man in der höheren Ebene bekommen würde ist.

Und ist die vorübergehende Tätigkeit in der Art und Weise überhaupt zulässig, ich meine, das sind mindestens 3 Tarifebenen mehr, mir kommt das irgendwie nicht richtig vor.
Ich hab auch schon versucht abzulehnen, dass ich diese Verträge nicht prüfen möchte, weil ich mich "nicht ausgebildet" genug dafür fühle und es teilweise um echt viel Geld geht, aber darauf geht mein Vorgesetzter gar nicht ein.
Er kontert immer nur damit, dass er die Weisungsbefugnis hat.

DreizehnteFee:
Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)

MoinMoin:

--- Zitat von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:29 ---Darf mein Arbeitgeber mir anweisen diese Rechnungen zu prüfen, obwohl ich keine Ausbildung dafür habe?

--- End quote ---
Ja, darf er.

--- Zitat ---Und falls er das darf, wie hoch fällt die Zulage nach §14 TVÖD aus.

--- End quote ---
So hoch wie sie bei einer Höhergruppierung ausfallen würde.
"Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu
dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4
Satz 1 ergeben hätte."


--- Zitat ---Und ist die vorübergehende Tätigkeit in der Art und Weise überhaupt zulässig, ich meine, das sind mindestens 3 Tarifebenen mehr, mir kommt das irgendwie nicht richtig vor.

--- End quote ---
Ja ist zulässig und kann nicht abgelehnt werden.

--- Zitat ---Ich hab auch schon versucht abzulehnen, dass ich diese Verträge nicht prüfen möchte, weil ich mich "nicht ausgebildet" genug dafür fühle und es teilweise um echt viel Geld geht, aber darauf geht mein Vorgesetzter gar nicht ein.
Er kontert immer nur damit, dass er die Weisungsbefugnis hat.

--- End quote ---
Womit er Recht hat, für einen Schaden wirst du auch nicht in die Verantwortung genommen, wenn du nach besten Wissen und Gewissen die Prüfungen durchführst.
Sondern eher er, da er diese Prüfung an eine Person delegiert hat, die dafür nicht geeignet war (wenn Schäden auftauchen, aber wer weiß, vielleicht bist du ja fähiger als du selber denkst)

MoinMoin:

--- Zitat von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:33 ---Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)

--- End quote ---
Sie muss einen Umfang haben, so dass bei einer dauerhaften Übertragung eine Höhergruppierung erfolgen würde.
Wenn es nur 20% deiner Zeit ist, dann dürfte es wahrscheinlich weder Zulage noch irgendwas geben.

DreizehnteFee:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 15:55 ---
--- Zitat von: DreizehnteFee am 18.07.2024 14:33 ---Ach und wie viel Prozent der Arbeitszeit müsste die Tätigkeit meiner Kollegin bei mir einnehmen, dass die Zulage zulässig ist, oder spielt das keine Rolle?
Selbst wenn ich beispielsweise nur eine Rechnung im Monat prüfen würde (das sind in echt natürlich viel mehr, aber mir geht's hier ums Prinzip)

--- End quote ---
Sie muss einen Umfang haben, so dass bei einer dauerhaften Übertragung eine Höhergruppierung erfolgen würde.
Wenn es nur 20% deiner Zeit ist, dann dürfte es wahrscheinlich weder Zulage noch irgendwas geben.

--- End quote ---

Die zeitliche Einschätzung finde ich super schwierig, da es ja immer unterschiedlich viele Bauvorhaben und dadurch immer unterschiedlich viele Rechnungen und Verträge gibt.
Zudem ich, durch die fehlende Ausbildung im Fachbereich, in der Bearbeitung langsam bin, um einiges langsamer als die gelernte Kraft, brauche ich dementsprechend natürlich gerade noch viel Arbeitszeit für jeden einzelnen Vertrag.
Muss ich die Zeit selbst einschätzen wie lange ich brauche und dann auch brauchen werde wenn ich geübter bin, oder ist das Sache meines Vorgesetzten und der Personalabteilung?

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