Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Möglichkeit von Halteprämien

(1/3) > >>

LogiJöw:
Moin zusammen,

aus meiner spärlichen tarifrechtlichen Sicht ist es relativ schwer, wenn man in Ex S5 eingruppiert ist, an eine Zulage zu kommen, die sich finanziell bemerkbar macht. Wenn man den §16 Abs. 5 TV-L als Grundlage betrachtet, bildet dieser die Vorweggewährung der Stufe 6 ab und damit nur eine homöopathische Erhöhung, da die Stufe 5 ja bleibt, man bekommt nur den Zuschlag zur S6.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? §17 Abs. 2 mit einer Stufenlaufzeitverkürzung auf Stufe 6 und anschließender Halteprämie? Wäre das rechtlich möglich oder spricht etwas dagegen?

Danke schon einmal.

MoinMoin:
Ist möglich, wenn erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen und "dokumentiert" sind.

Leider ist nur im TVöD Bund hier Klarheit geschaffen worden, dass man auch in Stufe 5 die 20% der Stufe 2 on Top bekommen kann.  :-[

LogiJöw:
Danke für die Auskunft, MM. Der TV-L ist so ziemlich in jeder Beziehung der schlechteste Tarifvertrag, den man sich im öD vorstellen kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: LogiJöw am 19.07.2024 05:46 ---Danke für die Auskunft, MM. Der TV-L ist so ziemlich in jeder Beziehung der schlechteste Tarifvertrag, den man sich im öD vorstellen kann.

--- End quote ---
Nö im TVöD gibt es die Zulage überhaupt nicht und nur im TVöD Bund herrscht da Klarheit.

Wenn ein Ag möchte, dann könnte er den 16.5 im TV-L auch so (um) interpretieren und umsetzen wie es im TVöD Bund steht und einem MA eine Zulage von 20% der s2 geben auch wenn er in der Stufe 5 ist.

Fragmon:

--- Zitat von: LogiJöw am 18.07.2024 16:09 ---Moin zusammen,

aus meiner spärlichen tarifrechtlichen Sicht ist es relativ schwer, wenn man in Ex S5 eingruppiert ist, an eine Zulage zu kommen, die sich finanziell bemerkbar macht. Wenn man den §16 Abs. 5 TV-L als Grundlage betrachtet, bildet dieser die Vorweggewährung der Stufe 6 ab und damit nur eine homöopathische Erhöhung, da die Stufe 5 ja bleibt, man bekommt nur den Zuschlag zur S6.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? §17 Abs. 2 mit einer Stufenlaufzeitverkürzung auf Stufe 6 und anschließender Halteprämie? Wäre das rechtlich möglich oder spricht etwas dagegen?

Danke schon einmal.

--- End quote ---

Das Problem was bei der Stufenverkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistung entsteht ist, dass man im Rahmen der Bewertung auch unterdurchschnittliche Leistungen feststellen wird. Diese Personen müssen dann aber folgerichtig auch eine Stufenverlängerung erhalten. Das macht man jedoch ungern, daher wird das System nur selten genutzt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version