Moin zusammen,
aus meiner spärlichen tarifrechtlichen Sicht ist es relativ schwer, wenn man in Ex S5 eingruppiert ist, an eine Zulage zu kommen, die sich finanziell bemerkbar macht. Wenn man den §16 Abs. 5 TV-L als Grundlage betrachtet, bildet dieser die Vorweggewährung der Stufe 6 ab und damit nur eine homöopathische Erhöhung, da die Stufe 5 ja bleibt, man bekommt nur den Zuschlag zur S6.
Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? §17 Abs. 2 mit einer Stufenlaufzeitverkürzung auf Stufe 6 und anschließender Halteprämie? Wäre das rechtlich möglich oder spricht etwas dagegen?
Danke schon einmal.