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Wechsel vom Bund mit A11/6 zum TV-L ins Ministerium mit EG 14/x

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Nautiker1970:

--- Zitat von: PublicTim am 01.08.2024 11:45 ---Die Frage die du dir stellen solltest, ist warum du wechseln willst. Finanziell ist das (fast) eine Nullrechnung (Je nach BL, verh., Kind, etc). Oder ist es die Aufgabe die dich reizt? Gibt es diese Aufgabe ggf. auch im Bund ggf. auch als A12?

--- End quote ---

Ich denke, dass es eher ein sehr sehr dickes Minusgeschäft als eine Nullnummer werden wird. Wenn eine DU droht, dann ist es doch allemal besser, in den vorzeitigen Ruhestand mit Pension zu wechseln, als ausgerechnet in dieser Situation den Beamtenstatus aufzugeben und als TB dann perspektivisch auf eine äußerst schmale Erwerbsminderungsrente abzustürzen. (Von der Tatsache mal ganz abgesehen, dass Du als Beamter im reinen Krankheitsfalle, also bis zum Zeitpunkt der Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand, volle Bezüge erhältst, während Du als TB, wenn Du dann mal krank wirst, bereits nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung verlierst und es dann nach und nach deutlich weniger wird mit den monatlichen Bezügen bzw. dem Krankengeld (wobei ich mir gar nicht mal sicher bin, ob Du letzteres, wenn Du in der PKV bist/bleiben musst (dazu sogleich unten mehr), überhaupt beziehen wirst, denn das Krankengeld zahlt ja die GKV.)

Extrem wichtige Frage also: Wie wird das mit der vermutlich aktuell bestehenden PKV (deren qualitative Vorteile gerade bei jemandem, dem eine DU droht, besonders wertvoll sind)? Vermutlich wirst Du aber in der PKV bleiben müssen, denn ab 55 gibt es kein Zurück in die GKV. Und das selbst dann nicht, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Die Beihilfe geht Dir verloren (im Ruhestand immerhin 70 Prozent der Krankheitskosten!) Stattdessen bekommst Du (wenn ich richtig liege, als TB dann 50 Prozent Deiner PKV-Präme erstattet. Die PKV selbst musst Du auf Vollversicherung umstellen. Dementsprechend hoch wird die PKV-Belastung sein. Ob Du dann im Falle der (Erwerbsminderungs-)Rente überhaupt noch Zuschüsse zu Deiner im Alter explodierenden PKV-Vollversicherung bekommst, weiß ich nicht. Fazit: M. E. spricht wirklich alles dagegen, den Beamtenstatus für ein temporäres etwaiges etwas mehr Lohn zu opfern!

Nautiker1970:

--- Zitat von: Asperatus am 18.07.2024 22:18 ---Letztlich kann der Dienstherr dich erneut in ein Beamtenverhältnis berufen, wenn du genesen bist.

--- End quote ---

Da dürfte aber spätestens der Amtsarzt, der vor einer neuen Verbeamtung mit im Boot ist, was dagegen haben.

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