Autor Thema: Wechsel vom Bund mit A11/6 zum TV-L ins Ministerium mit EG 14/x  (Read 5219 times)

Lorbass

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Guten Tag Gemeinde,
Ich bin beim Bund Beamter a.Lz. mit jetzt A11/6. Nun will ich wechseln in ein Landesministerium, dort jedoch als TB mit EG14, Stufe noch nicht bekannt.
Das Beamtenverhältnis muss ich dafür aufgeben. Wie sieht es mit den Versorgungsansprüchen aus? Bekomme ich irgendwann noch die Mindestpension ( bin seit 2015 B.a.Lz)
Ggf. versetzt das Amt mich noch vorzeitig in den Ruhestand wg. DU.
Sollte ich das abwarten und nach Beginn der Pension den neuen Job antreten?
Bekomme ich dann die aktuelle Mindestpension oder wird alles mit der neuen Vergütung gegengerechtet.
Bin jetzt 56 und will auf jeden Fall das Amt wechseln.
Alternativ gibt es eine A12-Stelle bei einem Lsndesrechnungshof...

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise

Der Lorbass v.d.H.

Asperatus

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Wenn du dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt, erhälst du später kein Ruhegehalt. Evtl. käme für dich Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz infrage, was du beantragen müsstest. Wenn du dienstunfähig in den Ruhestand versetzt wirst, erhältst du die bislang erdienten Pensionsansprüche oder die Mindestversorgung. Für die Verrechnung mit der neuen Vergütung gilt dann § 53 BeamtVG.

Ich stelle mir allerdings die Frage, wie du wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig bist, dann bei einem Landesministerium Tätigkeiten ausüben kannst, die nach E14 vergütet werden. Letztlich kann der Dienstherr dich erneut in ein Beamtenverhältnis berufen, wenn du genesen bist.

clarion

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In der Regel wird man erst auf Zeit wegen DU in den Ruhestand versetzt.  Ich kenne zwei Fälle, in denen die Betroffenen nach drei bzw. fünf Jahren wieder in den Dienst berufen wurden,  erst in Teilzeit, eine Person macht inzwischen wieder Vollzeit.

Die Frage stellt sich mir aber auch.  Im derzeitigen Amt bist du DU und kannst anderswo einen anspruchsvollen Job ausüben? Das passt irgendwie nicht.

PublicTim

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Die Frage die du dir stellen solltest, ist warum du wechseln willst. Finanziell ist das (fast) eine Nullrechnung (Je nach BL, verh., Kind, etc). Oder ist es die Aufgabe die dich reizt? Gibt es diese Aufgabe ggf. auch im Bund ggf. auch als A12?

Thorin

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Aktuell sind es bei mir im Schnitt so 6-8 Wochen. Auch Nachfragen oder alles digital einreichen hilft da einfach gar nix. Die nehmen sich die Zeit die sie brauchen.

Nautiker1970

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Die Frage die du dir stellen solltest, ist warum du wechseln willst. Finanziell ist das (fast) eine Nullrechnung (Je nach BL, verh., Kind, etc). Oder ist es die Aufgabe die dich reizt? Gibt es diese Aufgabe ggf. auch im Bund ggf. auch als A12?

Ich denke, dass es eher ein sehr sehr dickes Minusgeschäft als eine Nullnummer werden wird. Wenn eine DU droht, dann ist es doch allemal besser, in den vorzeitigen Ruhestand mit Pension zu wechseln, als ausgerechnet in dieser Situation den Beamtenstatus aufzugeben und als TB dann perspektivisch auf eine äußerst schmale Erwerbsminderungsrente abzustürzen. (Von der Tatsache mal ganz abgesehen, dass Du als Beamter im reinen Krankheitsfalle, also bis zum Zeitpunkt der Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand, volle Bezüge erhältst, während Du als TB, wenn Du dann mal krank wirst, bereits nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung verlierst und es dann nach und nach deutlich weniger wird mit den monatlichen Bezügen bzw. dem Krankengeld (wobei ich mir gar nicht mal sicher bin, ob Du letzteres, wenn Du in der PKV bist/bleiben musst (dazu sogleich unten mehr), überhaupt beziehen wirst, denn das Krankengeld zahlt ja die GKV.)

Extrem wichtige Frage also: Wie wird das mit der vermutlich aktuell bestehenden PKV (deren qualitative Vorteile gerade bei jemandem, dem eine DU droht, besonders wertvoll sind)? Vermutlich wirst Du aber in der PKV bleiben müssen, denn ab 55 gibt es kein Zurück in die GKV. Und das selbst dann nicht, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Die Beihilfe geht Dir verloren (im Ruhestand immerhin 70 Prozent der Krankheitskosten!) Stattdessen bekommst Du (wenn ich richtig liege, als TB dann 50 Prozent Deiner PKV-Präme erstattet. Die PKV selbst musst Du auf Vollversicherung umstellen. Dementsprechend hoch wird die PKV-Belastung sein. Ob Du dann im Falle der (Erwerbsminderungs-)Rente überhaupt noch Zuschüsse zu Deiner im Alter explodierenden PKV-Vollversicherung bekommst, weiß ich nicht. Fazit: M. E. spricht wirklich alles dagegen, den Beamtenstatus für ein temporäres etwaiges etwas mehr Lohn zu opfern!
« Last Edit: 26.08.2024 09:26 von Nautiker1970 »

Nautiker1970

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Letztlich kann der Dienstherr dich erneut in ein Beamtenverhältnis berufen, wenn du genesen bist.

Da dürfte aber spätestens der Amtsarzt, der vor einer neuen Verbeamtung mit im Boot ist, was dagegen haben.