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[BW] Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel

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auhrig:
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin am 01.12.23 vom Bund zum Kreis in BaWü gewechselt. Insgesamt wurden bei mir dabei 11 Jahre und 1 Monat Erfahrungszeiten berücksichtigt (soweit nachvollziehbar und korrekt). Ich bin in Besoldungsgruppe 12 und meine Personal-SB hat den Aufstiegsbeginn auf den 01.11.2012 berechnet (ok), beginnt aber mit Stufe 1 die es ja in A12 gar nicht gibt.
Ist das korrekt oder müsste es nicht mit der "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" (§ 31 Abs. 3 LBesGBW) beginnen, sprich A12 Stufe 2?
Hatte jemand ähnliche Probleme?
Danke für euere Hilfe im voraus!

Taigawolf:
Wenn es keine Stufe 1 gibt, dann kann man auch nicht in diese eingruppiert werden.

Auch die Stufe 2 würde mich wundern...bei 11 Jahren Dienstzeit landet man nicht in der Anfangsstufe. Welche Stufe hattest Du denn beim Bund?

Hier muss ein Fehler vorliegen.

Casa:

--- Zitat ---Ist das korrekt oder müsste es nicht mit der "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" (§ 31 Abs. 3 LBesGBW) beginnen, sprich A12 Stufe 2?
--- End quote ---

Nein.

Bei Versetzung wird das frühere Beamtenverhältnis fortgesetzt und du hast wahrscheinlich mit A9 Stufe 1 begonnen. Im dann einschlägigen Beamtenrecht wird der fiktive Besoldungswerdegang nachgezeichnet.

Andernfalls würdest du durch Wechsel des Dienstherren besser gestellt werden, als der Kollege ein Büro weiter mit A12 und ebenfalls 11 Jahren Dienstzeit.

auhrig:
Aktuell habe ich A12 Stufe 4 und werde zum 01.11.2024 Stufe 5 werden. Im Bescheid schrieb sie mit
Beginn Erfahrungszeit 01.11.2023

01.11.2012 Stufe 1 (Gibt es bei A12 aber nicht)
01.11.2015 Stufe 2
01.11.2018 Stufe 3
01.11.2021 Stufe 4
01.11.2024 Stufe 5

Im der ersten Berechnung im April fing Sie noch mit Stufe 2 an so dass alle Stufen eben eins höher lagen.
Meine genaue Stufe beim Bund weiß ich gerade nicht, spielt ja dafür auch keine Rolle, weil allein die neu und fiktiv berechneten Erfahrungszeiten nach LBEsGBW gelten.

Taigawolf:

--- Zitat von: auhrig am 19.07.2024 09:33 ---Aktuell habe ich A12 Stufe 4 und werde zum 01.11.2024 Stufe 5 werden. Im Bescheid schrieb sie mit
Beginn Erfahrungszeit 01.11.2023

01.11.2012 Stufe 1 (Gibt es bei A12 aber nicht)
01.11.2015 Stufe 2
01.11.2018 Stufe 3
01.11.2021 Stufe 4
01.11.2024 Stufe 5

Im der ersten Berechnung im April fing Sie noch mit Stufe 2 an so dass alle Stufen eben eins höher lagen.
Meine genaue Stufe beim Bund weiß ich gerade nicht, spielt ja dafür auch keine Rolle, weil allein die neu und fiktiv berechneten Erfahrungszeiten nach LBEsGBW gelten.

--- End quote ---

Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Ich denke in dem Fall ist das korrekt. 2012 warst Du ja noch nicht A12, wo es keine Stufe 1 gibt.

Du hast korrekt den § 31 Abs. 3 LBesGBW zitiert. Dann musst Du aber nicht bei "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" aufhören, sondern auch zu Ende lesen:

"Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom ersten des Monats, in dem die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Geltungsbereich des Grundgesetzes wirksam wird."

Dein Aufstieg in den Stufen hat 2012 begonnen, und zwar mit dem Anfangsgrundgehalt der damaligen Besoldungsgruppe. Wenn es da eine Stufe 1 gab, dann ist alles korrekt.

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