Guten Morgen,
ja, Anspruch auf 2 Regenerationstage bei einer 5-Tage-Woche ist dann gegeben, wenn im Kalenderjahr mindestens 4 Kalendermonate Anspruch auf Entgelt besteht. Das wäre bei Arbeitsbeginn am 1.9. und Beschäftigungsdauer über den 31.12. so.
Siehe hierzu die entsprechende Protokollerklärung.