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"runden ihr Profil ab" = Voraussetzung oder nicht?
bubeherz:
Hallo,
wenn in einer Stellenanzeige steht:
"sowie Kenntnisser der Fachverfahren ... und*oder ... sowie ... runden das Anforderungsprofil ab"
muss man dann diese drei Fachverfahren draufhaben oder reicht eins davon oder mind. 2 oder gar keins, weil "runden das Anforderungsprofil ab" nicht wirklich bedeutet, dass man das können muss?
Danke.
Gruß
FearOfTheDuck:
Hmm, letztendlich kann das wohl nur die ausschreibende Stelle sagen.
Tendenziell rechne ich die Formulierung zu "wünschenswert". Wenn ich mir eine Hühnersuppe koche und gehackte Petersilie hinzugebe, runde ich das Ganze ab. Notwendig für die Hühnersuppe ist die Petersilie aber nicht.
E15TVL:
Für meinen Geschmack dürfte alles zwischen dem ersten „sowie“ und dem „runden ab“ optional sein. Wenn man im VG die Bereitschaft signalisiert, die Profil abrundenden Skills nachzuholen, kommt das eigentlich sogar noch positiv rüber. Mein AG arbeitet mit ähnlichen Formulierungen und handhabt es eben genauso.
Sepp0rl:
Bei uns steht da gerne immer "SQL Kenntnisse runden Ihr Profil ab". Ich kann sagen, dass die neue Kollegin diese zur Einstellung nicht hatte und gerade in diesem Moment, im Nachbarbüro, ihren Einführungskurs in SQL hat :-)
was_guckst_du:
...es gibt zwingende Voraussetzungen und welche, die unter "nice to have" fallen...alles was unter wünschenswert oder runden ihr Profil ab oder Ähnliches definiert wird, gehört nicht zu den zwingenden Voraussetzungen...
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