Ok, dann probiere ich das die Tage mal. Ich hatte ja ansonsten noch die Hoffnung, dass ich die Rechnungen einfach "anfechten" kann wegen der fehlenden Patientenvereinbarung.
Woher nimmst du die Aussage?
Für PKV-Patienten besteht m. W. keine Notwendigkeit der schriftlichen Vereinbarung von Leistungen. Eine konkludente Vereinbarung (Kind behandeln lassen) reicht aus. Es kann zwar ein Willensmangel bei der konkludenten Einwilligung vorliegen, da der Private / Patient keine Leistung in Anspruch nehmen möchte, deren Kosten er nicht von Beihilfe und PKV ersetzt verlangen kann. Das ist aber eine Tatsche, die sich allein in der Sphäre des Patienten bewegt, womit der Patient das Risiko trägt, dass die Kosten nicht von Dritten erstattet werden.
Anders sieht es bei GKV-Patienten aus, die eine Privatleistung in Anspruch nehmen. In Anbetracht der Leistungsaufstellung mit Verweis auf eine pauschale Berechnung im SGB V erscheint mir eine reine Privatleistung unwahrscheinlich. Abgesehen davon besteht ausweislich des Schreibens eine Vereinbarung mit dem Verband der PKV e. V., den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen und ein Einvernehmen mit den Beihilfestellen.
Fraglich ist nur, ob jedwede Beihilfestelle (=Bund, Land, Kommune) umfasst ist, damit auch der für dich zuständige Bund, und ob deine PKV Mitglied im Verband der PKV ist.
Rechnung einreichen und abwarten.