Autor Thema: Frage zu Schichtzulage  (Read 5846 times)

Wolfpac

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Frage zu Schichtzulage
« am: 21.07.2024 14:09 »
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit einem Jahr im Gemeindevollzugsdienst einer 15000 Einwohnerstadt mit einem Arbeitsumfang von 25 Wochenstunden. Meine Arbeitszeiten in den Monaten April-Oktober sind wie folgt:
Montags: 07:00-12:00
Dienstags: 13:00-20:30
Freitags: 11:30-19:00
Samstags: 07:00-13:00

Da zwischen meinem frühesten Arbeitsbeginn und meinem spätesten Arbeitende mehr als 13 Stunden liegen, müsste ich doch eigentlich die Schichtzulage von 40€ monatlich bekommen, oder?

Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #1 am: 22.07.2024 07:42 »
Nein
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Öffdler

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #2 am: 22.07.2024 10:39 »
Ich würde das bejahen, da lt. SV alle Voraussetzungen von § 7 Abs. 2 TVöD erfüllt sein dürften:

  •     Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen.
        Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen.
        Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten.
        Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen.
        Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/schichtarbeit-4-schichtarbeit_idesk_PI13994_HI13917045.html


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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #3 am: 22.07.2024 10:43 »
Für Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

>Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt
>Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen. -> erfüllt
>Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten. -> erfüllt
>Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen. -> erfüllt
>Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden. -> mit 13,5 Stunden (frühester Beginn: 7 Uhr, spätestes Ende: 20.30, also 13 Std. 30 Min.) erfüllt

Die Voraussetzungen sind m.M. nach hier alle gegeben.
@Schokokeks: Warum siehst Du das anders?

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #4 am: 22.07.2024 10:49 »
Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt

Ist dem so? Oder ist es nur eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit, denn diese Verteilung der Zeiten ändert sich von April bis Oktober nicht.
edit
Und es ist eben nicht ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitszeit ist.
und ob es ein Schichtplan ist oder gibt hängt doch davon ab, wie und ob andere dann eben die Arbeit die Wolfpac angefangen hat fortführt, oder?
Sonst ist es doch "nur" ein Dienstplan.
Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden.
« Last Edit: 22.07.2024 10:56 von MoinMoin »

BAT

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #5 am: 22.07.2024 10:59 »
Es besteht kein Anspruch auf die 40 € Schichtzulage, da Teilzeit gearbeitet wird.

Anspruch besteht auf den Anteil, den die Teilzeit ausmacht (BAG - Urteil).

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #6 am: 22.07.2024 11:00 »
Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan hat nach der Rechtsprechung des BAG zum TVöD keine andere Qualität als der Dienstplan. Auch mit einem solchen Plan legt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgabe, die für diese Aufgabe einzusetzenden Beschäftigten und den zeitlichen Umfang ihres Arbeitseinsatzes fest. Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden. Welches die zu erledigende Arbeitsaufgabe ist, bestimmt sich nach dem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD) oder einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Zeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) vorsehen muss. Der Schichtplan ist somit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt.

Ein Schichtplan ist also derjenige Plan, der die Verteilung der anfallenden Arbeitsmenge in der Organisationseinheit auf die einzelnen Schichtarten und den hierfür erforderlichen Personaleinsatz auf die einzelnen Schichten regelt (bezogen auf die Erfordernisse des Betriebs oder auf den abgegrenzten Arbeitsbereich eines Betriebs).

Der Schichtplan regelt demnach:

die Anzahl der Arbeitsschichten an den einzelnen Tagen der Woche,
die Dauer und Lage der einzelnen Schichten (Schichtarten),
den erforderlichen Personaleinsatz pro Schicht,
evtl. die Art des Schichtwechsels (z. B. Spätschicht folgt auf Frühschicht),
evtl. den Rhythmus einer Schichtfolge (z. B. Wochenschichtfolge oder 4-Tage-Rhythmus),
evtl. den Schichtplanturnus i. S. d. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD.

Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #7 am: 22.07.2024 11:06 »

@Schokokeks: Warum siehst Du das anders?

Antwort wurde schon von meinen Vor-Postern gegeben, es liegt lt. Sachverhaltsschilderung kein Schichtbetrieb vor.

Ergo = keine Zulage
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MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #8 am: 22.07.2024 11:45 »
Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan hat nach der Rechtsprechung des BAG zum TVöD keine andere Qualität als der Dienstplan. Auch mit einem solchen Plan legt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgabe, die für diese Aufgabe einzusetzenden Beschäftigten und den zeitlichen Umfang ihres Arbeitseinsatzes fest. Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden. Welches die zu erledigende Arbeitsaufgabe ist, bestimmt sich nach dem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD) oder einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Zeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) vorsehen muss. Der Schichtplan ist somit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt.

Ein Schichtplan ist also derjenige Plan, der die Verteilung der anfallenden Arbeitsmenge in der Organisationseinheit auf die einzelnen Schichtarten und den hierfür erforderlichen Personaleinsatz auf die einzelnen Schichten regelt (bezogen auf die Erfordernisse des Betriebs oder auf den abgegrenzten Arbeitsbereich eines Betriebs).

Der Schichtplan regelt demnach:

die Anzahl der Arbeitsschichten an den einzelnen Tagen der Woche,
die Dauer und Lage der einzelnen Schichten (Schichtarten),
den erforderlichen Personaleinsatz pro Schicht,
evtl. die Art des Schichtwechsels (z. B. Spätschicht folgt auf Frühschicht),
evtl. den Rhythmus einer Schichtfolge (z. B. Wochenschichtfolge oder 4-Tage-Rhythmus),
evtl. den Schichtplanturnus i. S. d. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/schichtarbeit-33-schichtplan_idesk_PI13994_HI13917042.html

Nur damit andere es auch finden und wissen, dass es eine Zitation von dir ist.

@Wolfpac
Also bleibt zu klären, ob es einen Schichtplan gibt.
Oder es nur so ist, dass unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten ähnliche arbeiten verrichten.

TVOEDAnwender

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #9 am: 22.07.2024 13:07 »
Danke für den Link, hatte vergessen den Link als Zitat anzufügen.

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #10 am: 22.07.2024 13:10 »
Danke für den Link, hatte vergessen den Link als Zitat anzufügen.
ich ja auch  ;D, denn mein kursiv gesetzter Text stammt genau da her.

Wolfpac

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #11 am: 22.07.2024 14:59 »
Einen Schichtplan gibt es nicht. Ich habe noch 2 Kolleginnen, die auch nur Teilzeit arbeiten. Beide haben 32 Wochenstunden. Die eine arbeitet grundsätzlich von Montag bis Donnerstag von 07:30-16:00.

Und die andere von Montag bis Freitag von 08:00-15:30.
Ich bin somit der einzige, der keine "Büroarbeitszeiten" hat

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #12 am: 22.07.2024 15:29 »
Kein Schichtplan, keine Schichtzulage.
Dann wäre das ja geklärt.

Öffdler

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Frage zu Schichtzulage
« Antwort #13 am: 23.07.2024 10:08 »
@ Moinmoin

bin mir da nicht so sicher.

An den TE: Wer hat denn die Arbeitszeiten von Dir und den Kolleginnen so festgelegt?

Es kann ja nicht das Unterscheidungsmerkmal darstellen, ob eine Festlegung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber "Schichtplan" genannt wird oder nicht. 

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #14 am: 23.07.2024 10:23 »
Du bist also der Meinung, dass wenn ein AG sagt:
Hier ist der Zeitkorridor wo immer jemand da sein muss, bitte teilt eure gewünschte feste wöchentlich Arbeitszeit so ein, dass die Zeiten abgedeckt sind, dann haben wir einen Schichtplan?

Obwohl es eine fester Plan ist, ohne Wechsel der Arbeitszeiten, denn für die Belastung die sich aus einem ständigen Wechsel der AZ ergibt, wird die Zulage gezahlt.
nd nicht dafür, dass man außerhalb von "Bürozeiten" arbeitet, dafür gibt es Nacht/WE Zuschläge