Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Schichtzulage
Wolfpac:
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit einem Jahr im Gemeindevollzugsdienst einer 15000 Einwohnerstadt mit einem Arbeitsumfang von 25 Wochenstunden. Meine Arbeitszeiten in den Monaten April-Oktober sind wie folgt:
Montags: 07:00-12:00
Dienstags: 13:00-20:30
Freitags: 11:30-19:00
Samstags: 07:00-13:00
Da zwischen meinem frühesten Arbeitsbeginn und meinem spätesten Arbeitende mehr als 13 Stunden liegen, müsste ich doch eigentlich die Schichtzulage von 40€ monatlich bekommen, oder?
Schokokeks:
Nein
Öffdler:
Ich würde das bejahen, da lt. SV alle Voraussetzungen von § 7 Abs. 2 TVöD erfüllt sein dürften:
* Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen.
Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen.
Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten.
Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen.
Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden.
*
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/schichtarbeit-4-schichtarbeit_idesk_PI13994_HI13917045.html
TVOEDAnwender:
Für Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
>Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt
>Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen. -> erfüllt
>Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten. -> erfüllt
>Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen. -> erfüllt
>Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden. -> mit 13,5 Stunden (frühester Beginn: 7 Uhr, spätestes Ende: 20.30, also 13 Std. 30 Min.) erfüllt
Die Voraussetzungen sind m.M. nach hier alle gegeben.
@Schokokeks: Warum siehst Du das anders?
MoinMoin:
Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. -> erfüllt
Ist dem so? Oder ist es nur eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit, denn diese Verteilung der Zeiten ändert sich von April bis Oktober nicht.
edit
Und es ist eben nicht ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitszeit ist.
und ob es ein Schichtplan ist oder gibt hängt doch davon ab, wie und ob andere dann eben die Arbeit die Wolfpac angefangen hat fortführt, oder?
Sonst ist es doch "nur" ein Dienstplan.
Der Unterschied zum Dienstplan liegt allein darin, dass Arbeiten zu verteilen sind, die über die Arbeitszeit eines Beschäftigten hinausgehen und auf die austauschbaren Beschäftigten in einer zeitlich geregelten Reihenfolge übertragen werden.
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