Autor Thema: Frage zu Schichtzulage  (Read 2729 times)

Öffdler

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Frage zu Schichtzulage
« Antwort #15 am: 23.07.2024 12:23 »
deshalb ja auch die Frage, wer die Arbeitszeiten des TE so festgelegt hat. Wenn der AG lediglich den Korridor festlegt, hast du in jedem Fall recht.

Anhand des SV würde ich aber eher davon ausgehen, dass der AG die Arbeitszeiten so festgelegt hat.

Nein, die Voraussetzungen für die Schichtzulage im TV-L sind klar definiert und es ich glaube, wir interpretieren den "ständigen Wechsel" unterschiedlich. Bezugsgröße für die Beurteilung des ständigen Wechsels ist ein Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen mindestens einmal die Voraussetzungen für Schichtarbeit vorliegen. Das scheint im vorliegenden Fall erfüllt zu sein. Die in der Protokollerklärung genannte "ständige Schichtarbeit" ist lt. BVA dann gegeben, wenn der entsprechende Arbeitsplatz auf Dauer und nicht lediglich vorübergehend zugewiesen ist.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Wechselschichtzulage.pdf?__blob=publicationFile&v=5


Letztlich muss uns erst einmal der TE weiterhelfen und uns mitteilen, wer denn seine Arbeitszeiten so festgelegt hat. Dann wird etwas klarer, ob es sich um einen Schichtplan handelt oder nicht.

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #16 am: 23.07.2024 13:01 »
Eben in deinem Dokuement steht folgendes:

Ein Schichtplan liegt vor, wenn sich die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers / der
einzelnen Arbeitnehmerin nach einem vorher aufgestellten Plan (Schichtplan oder Dienstplan) verschiebt, entweder in Bezug auf die jeweiligen Wochentage, an denen zu arbeiten
ist, oder im Hinblick auf die zeitliche Lage der Arbeit am Tag (Frühschicht, Spätschicht,
Nachtschicht) oder in beiderlei Hinsicht.


Und hier verschiebt sich keine Arbeitszeit, aber da haben wir ein unterschiedliche Interpretation was verschieben heißt. Einmaliges Festlegen ist für mich eben kein verschieben.

EDIT: und da stehts auch:

Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel  des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.

« Last Edit: 23.07.2024 13:08 von MoinMoin »

Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #17 am: 23.07.2024 13:13 »
Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦‍♂️

Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...

Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!

KlammeKassen

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #18 am: 23.07.2024 13:15 »
Boah, das ist doch weder schwer zu verstehen noch falsch zu interpretieren 🤦‍♂️

Nur weil sich an einzelnen Tagen die Uhrzeiten des Arbeitsbeginns/-endes ändern, definiert das keine "Schichtzeiten"...

Der TE selbst schreibt doch schon eingangs, dass sich die Monate April bis Oktober nicht ändern, diese ganze Diskussion ist quasi obsolet!

wäre ja irgendwie cool, dann könnte man in der Verwaltung die Gleitzeit so nutzen, dass es Zuschläge gibt. 8)

Öffdler

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #19 am: 23.07.2024 14:03 »
@ Schokokeks, wenn du den Sachverhalt nicht zu folgen vermagst, halte dich doch mit Kritik bitte zurück.

Die Diskussion ist nicht obsolet, weil der SV nicht eindeutig geklärt ist. Warten wir doch einfach auf den TE, wer denn jetzt diese Arbeitszeiten genau festgelegt hat. 



MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #20 am: 23.07.2024 14:23 »
Bei festen Arbeitszeiten kann doch nur der Ag diese festlegen, also worauf soll man da warten?
Das er bei der Festlegung der dauerhaften und unveränderten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit einer TZ Kraft sich nach deren Wünschen richtet, ist doch nicht ungewöhnliches.

Öffdler

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #21 am: 23.07.2024 14:43 »
Ok versuchen wir es anders:

Wenn ich Dir als deine Führungskraft anordnen würde, dass du zukünftig wie folgt arbeitest:

Mo: 06:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 13:30 Uhr

Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?

Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #22 am: 23.07.2024 14:49 »
@ Schokokeks

Blubb


Nochmal ganz langsam - und nur für Dich alleine:

An jedem Wochentag über einen längeren Zeitraum (> 1 Monat) unterschiedliche Arbeitszeiten = keine Schicht!

Die Zulage gibt es für Mehrbelastung (wie vorher bereits auch schon geschrieben) durch ständig wechselnde Arbeitszeiten (idR früh/spät im wöchentlichen Rhythmus).

Hier auch nochmal als Zitat:



EDIT: und da stehts auch:

Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel  des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat
vorsieht.



Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #23 am: 23.07.2024 14:52 »

Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?

Da es sich nicht um einen Schichtplan handelt, fehlt mir hier der Schichtplan...

Wenn das regelmäßige Arbeitszeiten darstellen soll, dann sind es genau ebensolche, und nichts anderes...

Öffdler

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Frage zu Schichtzulage
« Antwort #24 am: 23.07.2024 14:58 »
verständiges Lesen ist nicht deine Stärke. Die Voraussetzungen, die du fett markiert hast liegen eindeutig vor. Lies dir gerne den Kommentar zu § 7 Abs. 2 durch, da steht es vielleicht noch eindeutiger. Deine subjektive Anschauung, was für eine Mehrbelastung ausgeglichen sein soll, entspricht leider nicht der Regelung der Tarifvertragsparteien, ist also unbeachtlich.

offen ist lediglich, ob die Voraussetzung "Schichtplan" erfüllt ist. Hier hat MoinMoin ja durchaus Argumente vorgebracht, die dagegen sprechen und eher für eine unregelmäßige individuelle Arbeitszeit, die dann eben keine Arbeit nach einem Schichtplan ist.

Schokokeks

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #25 am: 23.07.2024 15:02 »
Okay, ich gebe mich geschlagen, gegen Deine Logik komme ich einfach nicht an 👍

MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #26 am: 23.07.2024 16:12 »
Ok versuchen wir es anders:

Wenn ich Dir als deine Führungskraft anordnen würde, dass du zukünftig wie folgt arbeitest:

Mo: 06:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 21:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 13:30 Uhr

Wärst Du dann der Meinung, es handelt sich dabei um keinen Schichtplan und du hättest keinen Anspruch auf Schichtzulage? Welches Element würde aus deiner Sicht fehlen, damit es ein Schichtplan ist?
Zunächst ist es eine rein individuelle Vereinbarung, ohne erkennbaren Zusammenhang zu den Zeiten anderer MA.
Dann fehlt es an einer Veränderung dieser einmalig beschlossene Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Vielleicht auch noch das Element, dass es keine anderen Schichten gibt, die meine Arbeit fortführen.

Öffdler

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #27 am: 24.07.2024 10:51 »
also das letzte Argument scheint mir nach Lektüre eines BAG-Urteils durchgreifend zu sein:

https://lexetius.com/2009,2322

Anders wäre es wohl, wenn Deine Arbeit im Zeitrahmen 06:00 - 21:30 Uhr auszuführen ist und die von Dir nicht abgedeckten Zeiten von anderen Mitarbeitenden abgedeckt werden, unabhängig davon, ob der AG dies dann Schichtplan nennt oder nicht. So verstehe ich zumindest das Urteil.


MoinMoin

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #28 am: 24.07.2024 11:09 »
also das letzte Argument scheint mir nach Lektüre eines BAG-Urteils durchgreifend zu sein:

https://lexetius.com/2009,2322

Anders wäre es wohl, wenn Deine Arbeit im Zeitrahmen 06:00 - 21:30 Uhr auszuführen ist und die von Dir nicht abgedeckten Zeiten von anderen Mitarbeitenden abgedeckt werden, unabhängig davon, ob der AG dies dann Schichtplan nennt oder nicht. So verstehe ich zumindest das Urteil.
Hab es nicht gelesen,
aber ich habe es stets so verstanden, dass es einen Schichtplan/Dienstplan gibt, weil der AG eben Tätigkeiten über den Tag verteilt auszuüben hat, die über die tägliche Arbeitszeit einer VZ hinausgeht und darum muss man 2 VZ in unterschiedlichen Schichten einsetzen, die die arbeite dann fortführen.


Öffdler

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Antw:Frage zu Schichtzulage
« Antwort #29 am: 24.07.2024 11:30 »
dann hattest du intuitiv recht ;)