Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsprämie TV-L Elternzeit - Abspruch geltend machen- Ablehnung- was nun?
Annika 2312:
--- Zitat von: Albeles am 21.07.2024 23:27 ---Ich hoffe, dass es sich nicht um das Fach "Deutsch" handelt ;)
--- End quote ---
Verstehe nicht, was Sie meinen.😜
Anscheinend sind Sie auch Lehrer.😄
Annika 2312:
--- Zitat von: McOldie am 22.07.2024 10:06 ---Zunächst einmal der Hinweis: Hier handelt es sich einen Fall aus dem Tarifrecht, ein Widerspruch ist nicht möglich (nur bei Beamten).
Nach der Ablehnung bleiben folgende Möglichkeiten:
1. Man wartet bis der Rechtstreit in dieser Thematik höchstrichtlich entschieden ist. Es wurde ja hier der Anspruch geltend gemacht, so dass die Ausschlussfrist gewahrt ist.
2. Man macht seinen vemeintlichen Anspruch selbst gerichtlich geltend (möglicherweise mit Kosten verbunden)
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In dem Schreiben steht tatsächlich Widerspruch.🤷♀️ Danke für die Antwort.
Annika 2312:
--- Zitat von: websgeisti am 22.07.2024 14:01 ---In Bayern werden auch derzeit alle „Geltendmachungen“ aufgrund des Urteils hierzu abgelehnt. Derzeit geht man davon aus, dass eine höhere Stelle wieder anderer Meinung ist.
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Danke für die Antwort. Da bin ich ja mal gespannt, wie es weitergeht.
ITSpeziHBW40:
Ich hab dazu in Niedersachsen auch eine Ablehnung erhalten. Wichtig war erst Mal den Anspruch mitzuteilen. Habe vor 1 Monat meine Rechtsschutzversicherung informiert. Der Rechtsanwalt war dann erst Mal im Urlaub, aber wollte sich in dieser Woche bei mir melden. Bleibt spannend
TVOEDAnwender:
Der Arbeitgeber hätte Eure Schreiben auch als Klopapier auslegen können, wäre egal. Er muss nicht reagieren. Wichtig ist nur, dass ihr den Anspruch geltend gemacht habt. Ich würde jedoch aktuell von einer Klage abraten, insbesondere aufgrund der vor ein paar Tagen entgangenen Entscheidung des LAG Düsseldorf hierzu.
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