Autor Thema: Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente  (Read 2222 times)

Tofi

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Guten Morgen,

Frage zur Urlaubsabgeltung im TVÖD
Meine Tarifart TVÖD BT-K Vertragsgruppe 2

Folgende Situation,
Erwerbsminderungsrente seit 2017

Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer seit Juni 2024

Steht mir eine Urlaubsabgeltung überhaupt zu ?

Der Urlaub 2017 wurde damals komplett aufgebraucht.

Mich wundert, ich hab ein Lohnzettel vom Arbeitgeber wo drauf steht 0 Euro, die Lohnsteuerkarte wurde mir bereits auch mitgeteilt.

Vielen Dank vorab

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente
« Antwort #1 am: 22.07.2024 10:15 »
Zitat
Erwerbsminderungsrente seit 2017

Teilweise oder volle EM auf Zeit?


Bei voller EM auf Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Während des ruhenden Arbeitsverhältnisses entsteht kein Urlaubsanspruch, § 33 Abs. 2 S. 5, 6, § 26 Abs. 2 lit. c) TVöD-K.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ohjeee

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Antw:Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente
« Antwort #2 am: 22.07.2024 12:54 »
Zitat
Erwerbsminderungsrente seit 2017

Teilweise oder volle EM auf Zeit?


Bei voller EM auf Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Während des ruhenden Arbeitsverhältnisses entsteht kein Urlaubsanspruch, § 33 Abs. 2 S. 5, 6, § 26 Abs. 2 lit. c) TVöD-K.
Die Frage bezog sich wahrscheinlich eher auf die volle, unbefristete EM-Rente?

Jedenfalls gibts eine Urlaubs-Abgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine unterjährige Abgeltung ist tariflich und gesetzlich nicht vorgesehen. Solange das Arbeitsverhältnis ruht, egal ob wegen EM-Rente oder Elternzeit,... gibt es zunächst keine Auszahlung.

BBBB

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Antw:Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente
« Antwort #3 am: 22.07.2024 13:23 »
Wir hatten erst letztens einen Fall in dem eine Kollegin (seit 2017 immer wieder in befristeter Erwerbsminderungsrente) eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat. Sie ist somit ausgetreten nach § 33 TVöD.

Sie verlangte die Auszahlung des zustehenden Resturlaubs. Jetzt kommt dazu die Antwort unserer Anwältin:

Der Bezug von befristeter Erwerbsminderungsrente hindert das Entstehen weiterer gesetzlicher Mindesturlaubsansprüche nicht. Eine insoweit grundlegende Gerichtsentscheidung dazu stammt vom LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010, 11 Sa 64/09. Der Bezug von befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente führt auch nicht zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Sinne des TVöD. Das BAG führt mit Entscheidung vo, 07.08.2012, 9 AZR 353/10 wie folgt aus: „Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 I SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus. Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und eine tarifliche Regelung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an den Bezug dieser Rente knüpft.“.  Auch in der Ruhensphase können also (ggf. abzugeltende) Urlaubsansprüche bestehen, die auch durch Tarifvertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden können (BAG 7.8.2012 – 9 AZR 353/10, NZA 2012, 1216; 18.9.2012 – 9 AZR 623/10, EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Abgeltung Nr. 28; weiterhin Conze öAT 2013, 29; LAG MV 12.2.2015 – 5 Sa 47/14, BeckRS 2015, 68688).

Der gesetzliche Mindesturlaub kann nach der Rechtsprechung des EuGH noch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen werden. Erst dann verfällt er.

Dies bedeutete, dass hier bis zum  Austrittsdatum 2024 der gesetzliche Mindesturlaub entstanden ist. Offen und abzugelten sind also der gesetzliche Mindesturlaub aus 2023 und 2024. Bezüglich des tariflichen Mehrurlaubs können Sie sich darauf berufen, dass das Arbeitsverhältnis nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD geruht habe.


Man baut also auch Urlaubsansprüche zur Erholung auf, wenn man gar nicht arbeitet...

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente
« Antwort #4 am: 22.07.2024 16:49 »
Ich hatte vorhin auch kurz überlegt, weil mir die Konstellation aus einem anderen Fall bekannt vorkam.

Das Ergebnis könnte so stimmen. Ich suche bei Gelegenheit mal.
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Tofi

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Antw:Urlaubsabgeltung wegen voller Erwerbsminderungsrente
« Antwort #5 am: 29.08.2024 12:37 »
Guten Tag, wie dürfte die Bearbeitung dauern ?

Hab noch kein "Lohnzettel" bekommen.

Eventuell sollte ich nochmals ein Schreiben aufsetzen?

Wie nennt man die Paragraphen?

Vielen Dank