Autor Thema: Stufenaufstieg  (Read 1586 times)

Scarlett 78

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Stufenaufstieg
« am: 29.08.2024 18:12 »
Halli hallo zusammen,

Ihr habt mir in der Vergangenheit schon so gut geholfen, deshalb möchte ich euch noch einmal um euer Fachwissen bitten.

Seit Oktober 2023 arbeite ich bei einer kleinen Gemeinde und wurde in Stufe 3 eingruppiert. Gleich zu Anfang musste ich ein Dienstzeiten-Formular von meinem alten Arbeitgeber ausfüllen lassen, bei dem ich vom 01.08.2021 - 30.09.2023 beschäftigt war. Diese Zeiten wurden vom neuen Arbeitgeber geprüft und angerechnet.

Mir wurde damals gesagt, dass diese Zeiten auch bzgl. Stufenaufstieg angerechnet werden. Nun habe ich heute mein Gehalt bekommen, aber festgestellt, dass ich weiterhin nach Stufe 3 bezahlt werde.

Meine Frage, hätte ich nicht zum 01.08.2024 in die Stufe 4 eingruppiert werden müssen oder habe ich da was falsch verstanden und die Dienstzeiten haben nichts mit dem Stufenaufstieg zu tun?

In der Personalverwaltung habe ich heute Nachmittag niemanden mehr erreicht. Daher würde ich mich sehr über eure Erfahrungsmitteilungen freuen.


Neuling2016

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Antw:Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 29.08.2024 19:42 »
Insofern es sich um einschlägige und gleichwertige Erfahrungszeiten handelt, erfolgt der Stufenaufstieg wir folgt:

01.08.2021: Stufe 1
01.08.2022: Stufe 2
01.08.2024: Stufe 3
01.08.2027: Stufe 4
01.08.2031: Stufe 5
01.08.2036: Stufe 6

Die zugeordnete Stufe 3 ist daher korrekt.

Wahrscheinlich geht es bei dir auch um die Beschäftigungszeit. Hierüber müsstest du eine Festsetzung erhalten (haben).

Scarlett 78

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Antw:Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 29.08.2024 19:59 »
Danke für deine Antwort.

Bei meinem alten Arbeitgeber war ich in Stufe 3 und beim jetzigen wurde ich ebenfalls in Stufe 3 eingestellt, daher ging ich davon aus, dass ich jetzt nach 3 Jahren in Stufe 4 komme.

Die Beschäftigungszeiten vom alten Arbeitgeber wurden angerechnet.

Umlauf

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Antw:Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 29.08.2024 21:52 »
Ich denke auch, dass die Angaben des alten AG lediglich für die Beschäftigungszeit im öD waren. Normalerweise werden nur die Stufen, aber nicht deren Laufzeit übernommen. Was anderes wäre es, wenn man explizit vor Vertragsschluss die Laufzeitübernahme verhandelt hätte.

Scarlett 78

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Antw:Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 30.08.2024 06:36 »
Danke für die Antwort, hab ich mir fast gedacht. Schade, dann heißt es weiter warten bis ich den Sprung von 3 nach 4 mache.