Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Datenschutzkoordinator
Anettedie:
Vielen Dank! Das hilft uns schon mal weiter.
UNameIT:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 22.07.2024 14:44 ---
--- Zitat von: UNameIT am 22.07.2024 11:27 ---Vermutlich in E11 eingruppiert.
--- End quote ---
Je nach Organisationsgröße sind DSB zwischen E11 und E13 eingruppiert. Da es sich hier um ein dem DSB zuarbeitendes Tätigkeitsprofil handelt, folge ich auch eher der Einschätzung von Organisator.
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Bei uns hat DSB E13 und die DSKs E11. Wegen den erheblich erforderlichen Fachkenntnissen....
Also Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c zu min. 50% heraushebt. Also
--- Zitat --- wenn bei der Aufgabenerfüllung die Rechtsmaterie komplex ist und die Aufgabenerledigung nur durch die Analyse von Sachzusammenhängen bei hohem Abstraktionsgrad bewirkt werden kann. [/qoute]
Und da die DSK-Aufgaben eine deutlich wahrnehmbare Auswirkung auf den Rest der organisation hat... Ist hier E11 gegeben, min. aber E10.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html
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rs:
Bei uns wir diese Tätigkeit mit A14 besoldet.
Dies aber wohl mE eher nicht aufgrund der technischen Herausforderungen, sondern vielmehr aufgrund der Bereitschaft, "die da unten" anzusch...en. Dies ist bei uns nur bei Leuten aus dem hD zu finden, die nach 2-3 Jahren wieder weg sind.
Fragmon:
--- Zitat von: Organisator am 22.07.2024 13:57 ---Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
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Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.
Organisator:
--- Zitat von: Fragmon am 25.07.2024 11:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.07.2024 13:57 ---Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
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Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.
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Beim diesem einen Punkt mag ich dir Recht geben. Wobei dann noch zu klären ist, wie solche Risikoanalysen ablaufen. Das könnte z.B. auch als Zuarbeit für den Datenschutzbeauftragten in Form von Tabellen sein, die schon vorgegeben wären. Das ginge dann auch ohne Studium bzw. ohne gründliche, umfassende Fachkenntnisse.
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