Meine Frage bezieht sich auf folgendes:
Zum 15.12 wurde ich fest auf den Posten gesetzt nach einen Auswahlverfahren.
Probezeit laut Ausschreibung war 6 Monate. Das bedeutet das diese zum 15.6 endete.
Demnach wäre die Probezeit zum 30.08 doch hinfällig? Oder verstehe ich das falsch?
Posten und Stellen sind tariflich irrelevant.
Wurden dir die Tätigkeiten am 15.12. vorübergehend übertragen mit einer Befristung zum Datum 15.6 oder 30.08. oder ?? und mit welchem Befristungsgrund bzw. mit welcher Begründung bzgl. der vorübergehenden Übertragung, also z.B. zur Erprobung.
(Was bei euch als Probezeit tituliert wird)
Entscheidend ist alleinig, ob und wann dir dauerhaft die Tätigkeiten vom AG übertragen wurden oder werden.
Und zwar von jemanden der auch AVs unterschreiben darf, also der Personalabteilung z.B.