Moin, das PEK gilt ja grds. erstmal allgemein für alle Ressorts und beamten, auch wenn jedes Ressort natürlich noch mal eins für seinen Bereich schreibt. Das für die Beamten im GB BMvG wurde vor kurzem (Glaube Mai 2024) angepasst.
Die "Zeitabstände" (Ich denke du meinst Stehzeiten) sind, wenn ich mich recht entsinne, verschwunden.
Zumindest konnte ich die besagten 3 Jahre von A9 - A10 und A10 - A11 nicht mehr finden.
Bei der ersten Beförderung von A9 - A10 sind die 3 Jahre aber defakto durch die BaP Zeit vorgegeben.
Außnahme, man hat eine verkürzte Zeit als BaP, dann müsste es auch schon früher gehen.
Ich z.B. bin 10 Monate vor Ernennung zum BaL (Die kommt diesen Oktober) in A10 befördert worden.
Mal sehen.