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Rechnung für Behandlung / Beihilfe zahlt nicht
Wasserkopp:
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Familie (Vater DO-Angestellter, Beihilfeberechtigt), Tochter 5 Jahre (80% Beihilfe). Wird bei einem sozialpädiatrischen Zentrum vorstellig wegen Verdachts auf Autismus-Spektrum-Störung. Hinweisgeber war die Kita.
Im dortigen Zentrum dauert alles ewig, aufgrund von Überlastung ewig keine Termine, dann Erstgespräch und viiiel später Diagnostik. Ergebnis: Kein Autismus.
Jetzt das "Problem". Es wurde keine gültige Patientenvereinbarung geschlossen (hat das Zentrum vergessen und gleichzeitig mit den Rechnungen verschickt). Die Rechnungen enthalten "Pauschalen" wie 250 EUR pro Quartal sowie in der Vereinbarung den Hinweis, dass die Beihilfe vermutlich nicht zahlt. Ein Beihilfeergänzungstarif besteht nicht. PKV: Debeka.
Lt. erster Recherche kann diese Vereinbarung ungültig sein, wenn im Nachhinein erfolgt.
Auszug Vereinbarung: https://www.directupload.eu/file/d/8624/8vlmy9vo_jpg.htm
Auszug Rechnung: https://www.directupload.eu/file/d/8624/oy5vu6ja_jpg.htm
Beihilfe: "Gemäß Anlage 3 zu §§ 18 bis 21 BBhV Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen Anpassung oder Förderung bestimmt sind, sowie psychologische Maßnahmen, die der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte dienen nicht beihilfefähig sind."
Meine Fragen:
* Könnte man eine Bescheinigung vom Kinderarzt oder ähnliches vorlegen, damit die Beihilfe etwas zahlt?
* Ist die Vereinbarung ungültig? Wenn ja, welche Folgen hätte das im Sinne des Rechnungsbetrags?
* Gibt es hier Hinweise/Tipps was am Besten getan oder nicht getan werden sollte?
Vielen Dank für die Unterstützung. Falls es noch Infos braucht, kann ich auch gerne noch die Antwort der Beihilfe ergänzen.
shimanu:
Wir haben auch bereits häufiger das SPZ aufgesucht.
Bei der Beilhilfe habe ich lediglich die Rechnungen (Pauschalen) eingereicht und es wurde stets alles bezahlt (NRW).
Die Behandlung im SPZ zählt als ambulante Behandlung (wie z. B. Besuch beim Kinderarzt). Der von dir zitierte Auszug der Beihileverordnung bezieht sich m. E. auf andere Behandlungsmaßnahmen.
Reiche einfach die Rechnung bei deiner Beihilfe / PKV ein und schaue, ob sie zahlen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass dies bei uns bislang immer anstandslos gezahlt wurde.
Wasserkopp:
Ok, dann probiere ich das die Tage mal. Ich hatte ja ansonsten noch die Hoffnung, dass ich die Rechnungen einfach "anfechten" kann wegen der fehlenden Patientenvereinbarung.
Aber mal sehen. Vielen Dank für deinen Hinweis. So hätte ich es dem Grunde nach auch eingeschätzt.
shimanu:
Alternativ erst einmal die Rechnung nicht bezahlen und unmittelbar einreichen und bei Ablehnung mit dem SPZ diskutieren ;)
Wasserkopp:
--- Zitat von: shimanu am 23.07.2024 08:30 ---Alternativ erst einmal die Rechnung nicht bezahlen und unmittelbar einreichen und bei Ablehnung mit dem SPZ diskutieren ;)
--- End quote ---
Das ist der Plan - Geld nachzahlen ist leichter als zurückholen ;-)
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