Autor Thema: Tarifvertrag BA Erfahrungsstufe Verhandelbar  (Read 1863 times)

BeamteNI

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Hallo,

Ist die Erfahrungsstufe im Tarifvertrag der BA im Sinne der Personalgewinnung wie im TVL verhandelbar? Ich habe dazu nichts im Tarifvertrag gefunden.

Vielen Dank schonmal!

TVOEDAnwender

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Antw:Tarifvertrag BA Erfahrungsstufe Verhandelbar
« Antwort #1 am: 26.07.2024 14:47 »
Aus dem TV-BA ergibt sich nur eine abweichende Stufenzuordnung (höher als Entwicklungsstufe 1) bei vorliegen einschlägiger Berufserfahrung bzw. bei vorheriger Ausbildung/Trainee oder vorherigen Beschäftigung bei der BA. Diese Abweichungen werden aber i.d.R. bei der Einstellung von "externen"/nicht-BAler i.d.R. nicht erfüllt. Eine Regelung zur Anerkennung förderlicher Zeiten (entsprechend dem TVöD oder TV-L) sieht der TV-BA für die Entwicklungsstufen nicht vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entwicklungsstufen nicht verhandelbar wären. Im Rahmen des Günstigkeitsprinzip kann der AG natürlich auch über die Entwicklungsstufe 1 hinaus gehen. Ob die BA das tatsächlich macht, kann ich dir leider nicht beantworten.