Aus dem TV-BA ergibt sich nur eine abweichende Stufenzuordnung (höher als Entwicklungsstufe 1) bei vorliegen einschlägiger Berufserfahrung bzw. bei vorheriger Ausbildung/Trainee oder vorherigen Beschäftigung bei der BA. Diese Abweichungen werden aber i.d.R. bei der Einstellung von "externen"/nicht-BAler i.d.R. nicht erfüllt. Eine Regelung zur Anerkennung förderlicher Zeiten (entsprechend dem TVöD oder TV-L) sieht der TV-BA für die Entwicklungsstufen nicht vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entwicklungsstufen nicht verhandelbar wären. Im Rahmen des Günstigkeitsprinzip kann der AG natürlich auch über die Entwicklungsstufe 1 hinaus gehen. Ob die BA das tatsächlich macht, kann ich dir leider nicht beantworten.