Autor Thema: Probezeit ??  (Read 2203 times)

Zyklon

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Probezeit ??
« am: 22.07.2024 11:25 »
Bitte um Eure Einschätzung  zu folgendem Sachstand:

- E9c Stufe 4
- Seit 04/23 immer wieder Übertragung höherwertiger Arbeit (E11)
- Auswahlverfahren (intern) dauerhafte Umsetzung auf E11 in der Ausschreibung steht 6 Monate Probezeit (Ende der PZ demnach 15.06.2024)
- Im Erlass ist allerdings der 30.08.24 vermerkt (Begründung Zurückhaltung der Höhergruppierung zum 30.08 Höherstufung auf 5)
- Seit 04/23 keine Beschwerden und nun kommt ne Mail man hätte sich nicht bewährt und wird zum 01/08 zurück auf E9c gesetzt...

Ich bin ein wenig überfahren..


MoinMoin

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #1 am: 22.07.2024 11:37 »
Also endet die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die bis zum 30.08 geht.
Und die erhoffte dauerhafte Übertragung wird nicht durchgeführt.
Die Gründe dafür sind dir nicht bekannt.
Außer das du dich nicht bewährt hast.

Mein Beileid.
Aber klingt halt so, als ob man dir den Job nicht dauerhaft zutraut.

Zyklon

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #2 am: 22.07.2024 12:39 »
Meine Frage bezieht sich auf folgendes:

Zum 15.12 wurde ich fest auf den Posten gesetzt nach einen Auswahlverfahren.
Probezeit laut Ausschreibung war 6 Monate. Das bedeutet das diese zum 15.6 endete.
Demnach wäre die Probezeit zum 30.08 doch hinfällig? Oder verstehe ich das falsch?


MoinMoin

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #3 am: 22.07.2024 12:54 »
Meine Frage bezieht sich auf folgendes:

Zum 15.12 wurde ich fest auf den Posten gesetzt nach einen Auswahlverfahren.
Probezeit laut Ausschreibung war 6 Monate. Das bedeutet das diese zum 15.6 endete.
Demnach wäre die Probezeit zum 30.08 doch hinfällig? Oder verstehe ich das falsch?
Posten und Stellen sind tariflich irrelevant.

Wurden dir die Tätigkeiten am 15.12. vorübergehend übertragen mit einer Befristung zum Datum 15.6 oder 30.08. oder ?? und mit welchem Befristungsgrund bzw. mit welcher Begründung bzgl. der vorübergehenden Übertragung, also z.B. zur Erprobung.
(Was bei euch als Probezeit tituliert wird)
Entscheidend ist alleinig, ob und wann dir dauerhaft die Tätigkeiten vom AG übertragen wurden oder werden.
Und zwar von jemanden der auch AVs unterschreiben darf, also der Personalabteilung z.B.

Zyklon

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #4 am: 22.07.2024 14:00 »
Nein.Ich wurde zum 15.12 zur vorrangigen Wahrnehmung der Aufgaben auf dem E11 Posten zugeteilt. Die zugehörigen Tätigkeiten wurden mir auf Erprobung (Frist 31.08) durch die Personalabteilung übertragen.
Eigentlich  wäre hätte der 31.06 als Frist gesetzt werden müssen. Die Personalabteilung wollte allerdings meine Heraufstufung auf Stufe 5 nicht einfach verstreichen lassen... Deswegen die "Zurückhaltung der Stufenlaufzeit" und die damit einhergehende längere Probezeit..

Organisator

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #5 am: 22.07.2024 14:03 »
Die wurde die Tätigkeit vorübergehend übertragen. Der Arbeitgeber hat entschieden, dies nicht zu verlängern, bzw. die Tätigkeiten nicht dauerhaft zu übertragen. Somit bist du entsprechend der zuvor dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.
Dies ist so tariflich korrekt.

Was genau ist deine Frage dazu?

Zyklon

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #6 am: 22.07.2024 14:34 »
Wie kann ich eine Probezeit von 8,5 Monaten haben wenn in der Ausschreibung 6 Monate festgeschrieben sind? Gleichzeitig den Dienst antretende Kollegen (auch E 11, gleiches Auswahlverfahren) hatte nur eine Probezeit von 6 Monaten.

MoinMoin

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #7 am: 22.07.2024 14:37 »
Wie kann ich eine Probezeit von 8,5 Monaten haben wenn in der Ausschreibung 6 Monate festgeschrieben sind? Gleichzeitig den Dienst antretende Kollegen (auch E 11, gleiches Auswahlverfahren) hatte nur eine Probezeit von 6 Monaten.
Ganz einfach, weil es dem AG freisteht so zu verfahren
Insbesondere hat er so entschieden, weil er es sehr gut mit dir meinte.
Dein Gejaule kann man sich vorstellen, wenn du 2 Monate vor Stufenanstieg höhergruppiert worden wärest.

Das du ihn nicht überzeugt hast ist schade.

So hast du 2 Monate länger das Geld der 11

Organisator

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #8 am: 23.07.2024 08:31 »
Insbesondere hat er so entschieden, weil er es sehr gut mit dir meinte.
Dein Gejaule kann man sich vorstellen, wenn du 2 Monate vor Stufenanstieg höhergruppiert worden wärest.

Gibts da nicht beim Bund die Regelung, dass die Stufenlaufzeit bereits mit der vorübergehenden Übertragung beginnt, soweit sie anschließend dauerhaft wird?

MoinMoin

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Antw:Probezeit ??
« Antwort #9 am: 23.07.2024 09:28 »
Ja, soweit ich weiß ist es beim Bund wie bei der Kommune, aber wenn man ein Unterbrechung einbaut, dann kann man direkt bei Stufe 5 einsteigen
;D