Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
Mara19:
Guten Tag,
ich habe einen Kollegen in meinem Team der während der Arbeit schläft, sich nicht ins Team einbringt und eigentlich nur seine Zeit absitzt. Ich habe nun herausgefunden, dass er einer Nebenbeschäftigung nachgeht, die er nicht angezeigt hat. Dort macht er auch Nachtschichten und schläft dann eben auf der Arbeit.
Das Schlafen während der Arbeitszeit habe ich schon bei den Vorgesetzten angesprochen und es wurde nur gesagt, das man sich innerhalb des Gebäudes nicht ausstempeln muss und man ja nicht permanent Pausenzeiten kontrollieren kann.
Ich habe jedenfalls Lohnabrechnung und Schichtplan des Kollegen gefunden auf seinem Emailaccount zu dem ich auch Zugriff habe darf, da wir uns gegenseitig vertreten.
Ich weiß nicht was ich machen soll.
MarieH:
Das geht dich nichts an, du bist nicht die Führungskraft. Kümmere dich um deinen Kram. Wenn du zu 100% ausgelastet wärst, würdest du dich damit gar nicht beschäftigen und hier ständig über deinen schlafenden Kollegen schreiben.
ich1974:
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig. Der Versand von Lohnabrechnungen auf öffenliche e-Mail-Konten ist ebenfalls nicht zulässig. Ich würde das stöbern im e-Mail Konto lassen. Der AG könnte abgemahnt werden.
NelsonMuntz:
Also: Der Kollege geht einem Zweitjob nach, lässt sich die Abrechnungen dazu auf seinen dienstlichen Mail-Account schicken, und darf im Büro schlafen?
Ist doch klar, was Du machen musst: Nimm Dir ein Beispiel an dem Kollegen! 8)
... gibt ja schon lustige Dienstellen im Lande ;)
FGL:
--- Zitat von: ich1974 am 24.07.2024 13:25 ---Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
--- End quote ---
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?
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