Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung Entgeltstufe
schlock:
Guten Tag,
zu meinem Fall: Ich habe 5 Jahre in einer Behörde gearbeitet, bin wegegezogen, war ein Jahr lang arbeitslos und soll jetzt wieder zu meiner alten Behörde zurückkehren. Mir wurde seitens der Personalabteilung mitgeteilt, dass man mich jetzt auf die Entgeltstufe 1 zurücksetzen müsse, weil das gesetzlich so geregelt sei (mehr als 6 Monate seit letzter Beschäftigung). Ich besitze sehr gute Referenzen und meine damaligen Führungskräfte möchten mich unbedingt zurück haben.
Ich hatte im Hinterkopf, dass man mich durchaus im Ermessen auf die Stufe 3 setzen könnte, unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Liege ich da falsch? Ich dachte, dass die Stufenzuordnung der einzige Verhandlungsspielraum sei, den man überhaupt habe.
Organisator:
Damit liegst du richtig. Vergangene Zeiten können als förderlich anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber das gerne so möchte. Das geht je nach Umfang der Zeiten auch über die Stufe 3 hinaus.
MoinMoin:
Es gibt die Anerkennung von förderliche Zeiten.
Für die Anerkennung gibt es keinerlei Ablaufdatum, sondern die förderliche Zeiten können auch 20 Jahre her sein.
Eine Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung -auch bei einer 12 Monaten Unterbrechung- liegt weiterhin nach §16 satz 3 vor.
Nur die Anerkennung nach Satz zwei ist nicht mehr möglich.
Aber dazu scheint es unterschiedliche Meinungen geben.
Nach der Durchführungshinweisen TdL Niedersachsen wird wenn Satz zwei nicht mehr anwendbar ist, der Satz 3 angewendet:
Die einschlägige Berufserfahrung muss nicht zwingend im öffentlichen Dienst
oder gar im Geltungsbereich des TV-L erworben worden sein. Die Anrechnung
von Zeiten in der Privatwirtschaft oder im Ausland ist nicht ausgeschlossen.
Zeiten beim selben Arbeitgeber, deren Berücksichtigung nach Satz 2 des § 16 Absatz
2 TV-L alleine wegen der Dauer der schädlichen Unterbrechung von mehr als 6
beziehungsweise 12 Monaten (Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L)
ausgeschlossen ist, sollten nicht schlechter behandelt werden, als Zeiten bei anderen
Arbeitgebern, und deshalb ebenfalls der Anrechnungsmöglichkeit nach Satz 3
unterliegen.
Tiffy:
--- Zitat von: schlock am 24.07.2024 13:59 ---Mir wurde seitens der Personalabteilung mitgeteilt, dass man mich jetzt auf die Entgeltstufe 1 zurücksetzen müsse, weil das gesetzlich so geregelt sei
--- End quote ---
"Dummdreist" ist hier noch eher milde formuliert.
VFA West:
Sofern du auf deinen alten Posten zurückkehrst, unbedingt Stufe 3 (ohne Restlaufzeiten) fordern! Darauf hast du Anspruch, da du einschlägige Berufserfahrung verfügst.
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