Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Kämmerei
MoinMoin:
--- Zitat von: DreizehnteFee am 25.07.2024 10:37 ---Zum selbstständigen Arbeiten...
Also ich mache Feuerwehrwesen, Ehrenamtsprojekt und Versicherungsangelegenheiten zu 90% selbstständig bzw. mit Rücksprache mit den jeweiligen Bürgermeistern. Bei Miet- und Pachtangelegenheiten mache ich alles laufende selbstständig, aber ich habe natürlich keine Entscheidungsgewalt, ich bin nur die ausführende Kraft.
--- End quote ---
Du machst da keine selbständige Arbeiten im tariflichem Sinne, deswegen habe ich dir die Erläuterung dazu mitgeliefert.
Fragmon:
Selbstständig Arbeiten sind keine selbstständige Leistungen. Letzeres bedürfen immer Ermessen bzw. Gestaltungsspielraum.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.07.2024 10:19 ---Mir fehlt da immer die Trennschärfe.
--- End quote ---
Vorzimmertätigkeiten sind typischerweise die Organisation der zugeordneten Führungkraft. Also Termine Buchen, Schreiben nach Vorgabe erstellen und Versenden, eingehende Schreiben vorlegen, die Bearbeitung überwachen usw.
Sobald eine gewissen inhaltliche Tiefe hinzukommt, für die man gründliche Fachkenntnise benötigt, sind wir dann auf dem von Dir angesprochenen (Ausbildungs-) Niveau. Hierzu gehört z.B. bei der Erledigung des Schriftverkehrs eine eigene Erledigung (und nicht nach Vorgabe), die einge gewisse Fachkenntnis voraussetzt.
Bei Terminen ist es nicht nur die Koordination, sondern auch eine inhaltliche Vorbereitung usw.
Organisator:
--- Zitat von: DreizehnteFee am 25.07.2024 10:37 ---Ich finde auch dass die strickte Trennung der Tätigkeiten irgendwie schwierig zu erfassen ist.
Alles was in dem Berufsbild von dir stand erledige ich, außer das Beschaffen von Büromaterial.
Wobei ich sagen muss, dass die Assistenztätigkeiten für meinen Vorgesetzten einen eher kleinen Teil meiner Tätigkeit ausmachen.
Müsste ich das ganze zeitlich aufschlüsseln wäre es wohl am ehesten so:
Versicherungsangelegenheiten: 25
Ehrenamtsprojekt: 20
Miet- und Pachtangelegenheiten: 25
Feuerwehrwesen: 20
Vorzimmertätigkeiten: 10
Und derzeit halt noch die erhöhte Tätigkeit durch die Vergabestelle und das Prüfen der HOAI Verträge, da die Stelle aktuell unbesetzt ist und ich das vertretungsweise tun muss.
Aber das soll ja (hoffentlich) kein Dauerzustand sein, deswegen spielt das für die Diskussion hier keine Rolle.
Zum selbstständigen Arbeiten...
Also ich mache Feuerwehrwesen, Ehrenamtsprojekt und Versicherungsangelegenheiten zu 90% selbstständig bzw. mit Rücksprache mit den jeweiligen Bürgermeistern. Bei Miet- und Pachtangelegenheiten mache ich alles laufende selbstständig, aber ich habe natürlich keine Entscheidungsgewalt, ich bin nur die ausführende Kraft.
--- End quote ---
Soweit die genannten Aufgaben auch eine gewisse inhaltiche Expertise benötigen, könnte ich mir für jede Aufgabe (bis auch Vorzimmertätigkeiten) die Erfüllung des Tarifmerkmals "gründliche Fachkenntnisse" vorstellen. Da es gründliche Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen sind, wären es in Summe "gründliche, vielseitige Fachkenntnisse", also eine E6.
Hinsichtlich der selbständigen Leistungen hat Fragmon zurecht auf die Voraussetzungen verwiesen. Daher die Frage: Besteht hinsichlich der Aufgaben ein eigener Ermessens-, Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum? Oder sind die bei der Bearbeitung auftauchenden Fragen eher mit ja/nein zu beantworten?
Wenn es tatsächlich nur ausführende Tätigkeiten sind, ohne Gestaltungsspielräume, dann sehe ich keine selbständige Leistung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 13:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.07.2024 10:19 ---Mir fehlt da immer die Trennschärfe.
--- End quote ---
Vorzimmertätigkeiten sind typischerweise die Organisation der zugeordneten Führungkraft. Also Termine Buchen, Schreiben nach Vorgabe erstellen und Versenden, eingehende Schreiben vorlegen, die Bearbeitung überwachen usw.
Sobald eine gewissen inhaltliche Tiefe hinzukommt, für die man gründliche Fachkenntnise benötigt, sind wir dann auf dem von Dir angesprochenen (Ausbildungs-) Niveau. Hierzu gehört z.B. bei der Erledigung des Schriftverkehrs eine eigene Erledigung (und nicht nach Vorgabe), die einge gewisse Fachkenntnis voraussetzt.
Bei Terminen ist es nicht nur die Koordination, sondern auch eine inhaltliche Vorbereitung usw.
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klar es ist ein Unterschied, ob man gesagt bekommt Buchen sie am 11.11. um 11:11 den Termin ein (EG3)
oder Ich benötige einen Termin für mein Karnevalskostüm, suche sie bitte den besten raus und man koordiniert das und mach den 11.11. 11:11 klar (EG5) und natürlich am Vortag von WFastnacht eine Erinnerung, dass die hässliche alte Krawatte zu tragen ist (EG6)?
Es sind dann also keine Tätigkeiten von Kaufmann/-frau - Büromanagement, obwohl es in der Ausbildung vermittelt wird, weil keine gründliche Fachkenntnis notwendig ist, obwohl diese Tätigkeiten in der Ausbildung exakt so ausgebildet wurde?
wie gesagt, da fehlt mir die Trennschärfe, zu den Inhalten der Ausbildung.
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