Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] KV KINDER AB 25 (Student)
Poincare:
--- Zitat von: flip am 25.07.2024 12:12 ---Bis 25 kann man als Student oft in einer PKV mitversichert oder in der GKV familienversichert sein.
Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.
Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Hier gibt es ebenfalls (günstige) Tarife für Studenten.
Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.
Ein anderes Thema wäre, was passiert, sobald man als Werkstudent arbeitet.
--- End quote ---
Also angenommen Kind ist Beihilfeberechtigt und hat PKV mit Zuschlag (ca. 600% begrenzt auf 30% durch Öffnungsaktion), und es startet mit PKV/Beihilfe ins Studium. Was passiert dann mit 25?
flip:
Üblicherweise erlischt der Beihilfeanspruch mit dem Wegfall Kindergeld / FZ Kindsobald das 25 Lebensjahr vollendet wird. Die meisten Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert (in Familienversichert GKV oder eben in Beihilfe/PKV).
Danach müssen Sie eine eigene Krankenversicherung nachweisen. Regelmäßig KVdS in der GKV, solange sie keinen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob während des Studiums haben und über diesen in der GVK versicherungspflichtig werden /sind.
Optional kann man sich auch in der PKV versichern, dann muss man das der Hochschule nachweisen.
Das ist m.E. aus verschiedenen Gründen ohne Beihilfeanspruch eher ungünstig.
Ede65:
Danke für alle Antworten.
Fakt ist jetzt
Er bleibt Student und nimmt einen Teilzeitjob (KEIN MINIJOB) an, die Beschäftigung
ist damit sozialversicherungspflichtig, der Arbeitgeber meldet ihn bei der GKV an, was auch schon
reibungslos passiert ist.
Jetzt die nächste Frage, muss ich dies bei meinem Landesamt für Finanzen melden? (wegen Familienzuschlag)
Mit 25 also ab Oktober ist er bei mir sowieso raus was den Familenzuschlag angeht, Kindergeld geht wohl auch
automatisch.
Wer weis mehr.
Grüße
flip:
Üblicherweise geht das automatisch. Falls Du Überzahlungen bekommst, dann natürlich korrigieren lassen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version