Autor Thema: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.  (Read 1150 times)

Stadtwerke12345

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ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« am: 25.07.2024 19:06 »
Hallo zusammen,

habe eine Frage an euch:

Ich bin dieses Jahr als ehrenamtliche Richter ernannt worden aus Kreisen der Arbeitnehmer.

Jetzt gibt es einige die sagen, dass es total einfach ist dort rein zu kommen das die sowieso jeden nehmen?

Stimmt das? Ich war fast 1 Jahr auf der Warteliste und kann mir das nicht vorstellen.  :D

Gerade beim Arbeitsgericht möchten viele rein.

Julianx1

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« Antwort #1 am: 25.07.2024 22:23 »
Erstmal Glückwunsch und ein glückliches Händchen. Ich kenne das aus meiner Vergangenheit so das die Gewerkschaften da das Vorschlagsrecht. Das ging eigentlich ratz fatz. Da war auch nicht wirklich Andrang. Für die Arbeitgeber hatten die kommunalen Räte das Vorschlagsrecht. Wie der Andrang da war weiß ich gar nicht. Aber warum fragst du dich das ? Du bist jetzt berufen worden kannst der Tätigkeit nachgehen. In den vier Jahren wurde ich auch nur einmal zur Verhandlung gerufen

blondie

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« Antwort #2 am: 26.07.2024 07:24 »
Bei mir kam der Vorschlag auch über die Gewerkschaft, ich bin inzwischen zum 3. Mal berufen worden. Andrang mit passenden Kandidaten ist da nicht wirklich vorhanden, die Gewerkschaft fragt in der Regel die ihnen bekannten Gremienvertreter ab.
Bei mir sind es 2-3 Sitzungen im Jahr.

Alphonso

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« Antwort #3 am: 26.07.2024 07:51 »
Arbeitest du im öffentlichen Dienst?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind doch gar nicht als ehrenamtliche Richter zugelassen, s. § 22 Nr. 3 VwGO:
Zitat
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden

1.Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Richter,
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
4a. (weggefallen)
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

ElBarto

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« Antwort #4 am: 26.07.2024 08:15 »
Arbeitest du im öffentlichen Dienst?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind doch gar nicht als ehrenamtliche Richter zugelassen, s. § 22 Nr. 3 VwGO:
Zitat
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden

1.Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Richter,
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
4a. (weggefallen)
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.


TE gibt an ehrenamtlich tätig zu sein, was gemäß Satz 3 zulässig ist.

fragmalnach

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.
« Antwort #5 am: 26.07.2024 09:55 »
Hier geht es um die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht um die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Und die ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Nr. 3 VWGO würde sich auf eine ehrenamtliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst beziehen. Dass ein ehrenamtlicher Richter ehrenamtlich tätig ist, ergibt sich ja schon aus dem Name.