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ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht.

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fragmalnach:
Hier geht es um die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht um die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Und die ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Nr. 3 VWGO würde sich auf eine ehrenamtliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst beziehen. Dass ein ehrenamtlicher Richter ehrenamtlich tätig ist, ergibt sich ja schon aus dem Name.

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